Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001
3.5.1 Deckungsbeitrag Fernverkehr
Im Fernverkehr wurde der Deckungsbeitragssatz in den letzten Jahren sukzessive auf aktuell 13% (seit 2013) erhöht. In Folge der oben erwähnten Tarifmassnahmen und der damit verbundenen Mehrerlöse liefert der Fernverkehr immer mehr Deckungsbeitrag an die Infrastruktur ab. Wir gehen im Fernverkehr grob von rund CHF 20 Mio. aus, die allein auf Tariferhöhungen zurückzuführen sind, vgl. 4.1 und Berechnungen in Tabelle 7. Vor diesem Hintergrund ist der Deckungsbeitragssatz nicht zu verändern.
Der Deckungsbeitragssatz im Personenfernverkehr bleibt unverändert bei 13% der Verkehrserlöse.
3.5.2 Deckungsbeitrag regionaler Personenverkehr (RPV)
2013 wurde der RPV-Deckungsbeitragssatz im Zuge der generellen Preiserhöhung und implizit als Kompensation für die Einführung des Haltezuschlags von 12% auf 8% der Verkehrserlöse gesenkt. Bei der vorliegenden Revision kommt der RPV relativ gut weg: die höheren Kosten bzw. Preise fallen in erster Linie beim Verschleiss bzw. Basispreis Gewicht an, der aber für RPV-Züge im Schnitt nur gut 10% vom Trassenpreis ausmacht. Im Schmalspurbereich sinkt zudem der Basispreis Trasse auf den Strecken substanziell, die vom Netz B ins Netz C wechseln. Ausserdem fällt im Normalspurbereich der Haltezuschlag bei einigen Strecken weg.
Neben einer gestiegenen Nachfrage tragen aber analog Fernverkehr die erwähnten Tarifmassnahmen im Sinne der Nutzerfinanzierung zu wesentlich höheren Verkehrserlösen bei. Entsprechend steigende Deckungsbeiträge und somit Trassenpreise sind zu erwarten. Wir gehen grob von rund CHF 10 Mio. aus, vgl. 4.1 und Berechnung in Tabelle 7. Es scheint vor diesem Hintergrund angebracht, den Deckungsbeitragssatz im RPV analog Fernverkehr auf dem heutigen Niveau zu belassen.
Der Deckungsbeitragssatz im RPV bleibt unverändert bei 8% der Verkehrserlöse.
3.6 Andere Elemente und Erwägungen
3.6.1 Energie
Der Preis für den Energieverbrauch ist integrierender Bestandteil des TPS. Wichtig ist dabei, dass der Verkauf von Fahrstrom für die ISB kostenneutral sein soll. Der Preis entspricht den realen Marktpreisen und berücksichtigt die Nachfragespitzen. Es besteht weiterhin ein Interesse an stabilen Preisen. Auf Grund der Ergebnisse der ISB sehen wir uns aber veranlasst, den Preis ab Fahrdraht gemäss NZV-BAV Art. 3 Abs. 1 leicht zu senken, von 12,5 auf 12,0 Rp/kWh, was dem Niveau bis 2010 entspricht. Die zahlreichen Gleichstrombahnen wenden allerdings in der Regel abweichende Preise gemäss Abs. 2 an.