Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001

spielt der Preis für den Verschleiss im Güterverkehr eine speziell (ge)wichtige Rolle, zumal bei ihm der Basispreis Gewicht heute fast 40% des Trassenpreises (inkl. Strom und Zusatzleistungen) ausmacht.

4.5 Finanzielle Auswirkungen auf die EVU im Personenverkehr

Die EVU im Personenverkehr werden substanziell mehr an die Infrastruktur zahlen als heute, vgl. Tabellen 6 und 7. Für den Fernverkehr bedeutet CHF 65 Mio. Mehrkosten eine Trassenpreiserhöhung von rund 10%. Im RPV entsprechen CHF 25 Mio. einer Erhöhung von rund 5%. Diese konzentriert sich auf die Normalspurbahnen, und zwar vermutlich speziell auf Strecken mit kleinen Radien, wo der Trassenpreis bisher die Grenzkosten nicht deckte. Allerdings sollte die Mehrbelastung der EVU wie oben erwähnt über die Tarife kompensiert werden. Im Schmalspurbereich werden die EVU hingegen in einigen Fällen dank der Umklassierung von Strecken sogar entlastet.

4.6 Finanzielle Auswirkungen auf Dritte

Die Kunden im Personenverkehr, das heisst die Passagiere, müssen im Sinne der Nutzerfinanzierung mit höheren Tarifen rechnen. CHF 100 Mio. entspricht knapp drei Prozent der Bahn-Verkehrserlöse. Entsprechend ist mit Tariferhöhungen zu rechnen. Weil das Tarifsystem verkehrsträgerübergreifend ist, also auch Busse, Trams, Seilbahnen und Schiffe umfasst, dürfte die Erhöhung jedoch etwas tiefer ausfallen.

5 Fazit

Es handelt sich bei dieser Trassenpreisrevision sozusagen um eine "verordnete Massnahme" im Rahmen der FABI-Vorlage.

Das BAV schlägt dabei erstens vor, die Gelegenheit zu nutzen, um die bereits vor vier Jahren angekündigte Differenzierung des (bisher) gewichtsbezogenen Basispreises einzuführen. Das neue Preissystem für den Verschleiss ist eine grosse Neuheit, die in Fachkreisen europaweit Beachtung findet, und es wird sich zum Teil stark auf einzelne Züge auswirken. Für die Anhörung ab Februar 2015 wird ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt, mit dem sich die finanziellen Auswirkungen noch einfacher abschätzen lassen.

Zweitens wurden die Grenzkosten einer periodischen Prüfung unterzogen. Die Kosten sind in den letzten Jahren namentlich im Bereich Unterhalt der Fahrbahn weiter gestiegen, was im Basispreis zu berücksichtigen ist.

Drittens können die angestrebten, jährlichen CHF 100 Mio. Mehrerlös unter Berücksichtigung der höheren Verkehrserlöse in Folge Tariferhöhung ohne Erhöhung des Deckungsbeitrags erreicht werden.