Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001

3 Vorschlag in Kürze

3.1 Struktur

Die Struktur des TPS bleibt weitgehend unverändert. Nur der Basispreis Gewicht wird durch einen differenzierten Preis für Verschleiss ersetzt. Abbildung 1 stellt die leicht revidierte Struktur grafisch dar.

Nachfragefaktor (HVZ) Basispreis Trasse (CHF/Zkm) x Faktor Trassenqualität (Fv, RPV,…) + Haltezuschlag (CHF/Halt)

+ Basispreis Verschleiss (CHF/Zkm) x Koeff. Streckenrad./Geschwindigkeit

+ Umweltzuschlag (CHF/Btkm) + Gefahrgutzuschlag (CHF/Akm) - Lärmbonus Güterverk. (CHF/Akm) - ETCS-Rabatt (Pauschale)- …oder Stornierungsentgelt + DB Personenverkehr (% Erlös) “Effizienzfaktor” (Rekuperation) + Energiebezug (CHF/kWh) x Netzlastfaktor (Nacht, normal, HVZ) +/ - Bonus/Malus + Zusatzleistungen

Abbildung 1: Struktur des Trassenpreissystems ab 2017

Die einzelnen Preiselemente wurden im Anhörungsbericht vom März 2011 vorgestellt. Jene, die rot eingerahmt sind, erfahren (zum Teil unwesentliche) Änderungen, die unten beschrieben werden.

3.2 Grenzkosten

Im Zuge des 2010 vorgestellten SBB-Netzaudits wurde die Höhe der Grenzkosten ein erstes Mal nach einem Bottom-up-Ansatz überprüft. Dabei wurden Basispreise jeweils pro Zugkm und Btkm auf Grund