Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/103: Trassenpreisrevision 2017 - Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 25 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: BAV-242.1// 00001/00011/00003/00001/00001
Vorschlag Änderung NZV Art. 19 Abs. 2:
2°Das BAV bestimmt den Basispreis pro Streckenkategorie aufgrund der Angaben der Infrastrukturbetreiberinnen und teilt diesen auf nach der Kostenverursachung:
a. pro Zugskilometer (Basispreis Trasse);
b. pro Zug aufgrund des Verschleisses durch die Fahrzeuge des Zugs (Basispreis Verschleiss).
3.3.1 Ziel
Der Trassenpreis soll für gut auf die Strecke angepasste Fahrzeuge günstiger werden. Fahrzeuge mit hohem Verschleiss an der Fahrbahn zahlen hingegen mehr.
Der Verschleissfaktor Fahrbahn (Vf-Fb) berücksichtigt die Beanspruchungen in Abhängigkeit von Geschwindigkeit, Trassierung, Fahrzeugtyp und -konstruktion. Als Kostengrundlage sind jene Unterhaltskosten zu Grunde gelegt, die bei einer nachhaltig und nach aktuellem Stand der Technik unterhaltenen Infrastruktur zu erwarten sind. Der Vf-Fb soll:
die verschleissabhängige Verrechnung der Unterhaltskosten der Fahrbahn verursachergerecht an
die Schienennetznutzer (EVU) sicherstellen
eine Steuerungswirkung im Bereich des Einsatzes und der Beschaffung von Fahrzeugen erzielen.
3.3.2 Theoretische Grundlage (relevante Faktoren und Parameter)
Die unter 3.3.1 angesprochene Beanspruchung wird über folgenden Verschleissansatz abgebildet:
Abbildung 2: Formel Verschleissansatz - Abgrenzung Schädigungen
Der erste Term gilt der Verschlechterung der Gleislage und wird mit der P2-Kraft aus dem Railway
Group Standard TT 0088 Permissible Track Forces als Beanspruchungsgrösse bewertet. Somit sind statische Achslast, ungefederte Massen und Geschwindigkeit berücksichtigt. Der Exponent m ist 3. Die Schädigungswirkung nimmt also mit der dritten Potenz zu.
Die Terme 2 und 3 betreffen die Schienenoberflächenfehler in “geraden” Abschnitten. 64% der
Schädigung wird dabei wie im ersten Term der vertikalen Beanspruchung zugeordnet (P2-Kraft, mit n ist 1,2); 36% wird der aufgebrachten Traktionsenergie (Traction Power Value) zugeordnet. In Bogenabschnitten entfallen diese beiden Terme.
Term 4 ist zweigeteilt, wobei die Tgamma-Funktion (Wb; Reibarbeit) zum einen Schienenoberflä-
chenfehler im Bogen (Head Checks), zum anderen Schienenverschleiss im Bogen abdeckt.