Vorlage

Vernehmlassung 2014/161: Teilrevision der Verordnung vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO) · 24 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO)

Änderung vom …..2015

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Aufsichtsverordnung vom 9. November 20051 wird wie folgt geändert:

Art. 2

Aufgehoben

Art. 12 Verwaltungsrat

1 Der Verwaltungsrat muss so zusammengesetzt sein, dass er die Beaufsichtigung und Oberleitung des Versicherungsunternehmens einwandfrei wahrnehmen kann. Im Verwaltungsrat muss insbesondere ausreichendes Versicherungswissen vorhanden sein.

2 Jedes Verwaltungsratsmitglied muss über notwendiges Fachwissen und über ausreichend Zeit für die Erfüllung seiner Aufgabe verfügen.

3 Für jedes neue Mitglied des Verwaltungsrates ist der FINMA innert vierzehn Tagen nach seiner Ernennung das Curriculum Vitae zuzustellen.

Art. 13 Doppelfunktionen

1 Mitglieder des Verwaltungsrates dürfen nicht zugleich Mitglieder der Geschäftsleitung sein.

2 Die Funktion des internen Revisors ist mit derjenigen des verantwortlichen Aktuars unvereinbar.

1 SR 961.011

2015-...