Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/54: Verordnung über die Kontrolle der rechtmässigen Herkunft von importierten Fischereierzeugnissen · 21 Seiten

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Dies führt zu folgenden Kosten, für zwei wissenschaftliche Mitarbeitende:

2 x CHF 192‘900 (CHF 150‘000 Bezüge plus CHF 30‘000 Arbeitgeberbeiträge und CHF 12‘900 Arbeitsplatzkosten)

= CHF 385‘800

Für eine/n administrativ Mitarbeitende/n:

CHF 100‘000 Bezüge plus CHF 20‘000 Arbeitgeberbeiträge und

CHF 12‘900 Arbeitsplatzkosten

= CHF 132‘900

Total personelle Ressourcen = CHF 518‘700

Dem gegenüber stehen bei geschätzten 8‘200 voranmeldepflichtigen Sendungen und einer Kontrollgebühr von CHF 70 pro angemeldeter Sendung Gebühreneinnahmen von rund CHF 574‘000. Somit kann in Bezug auf die Personalkosten von einer vollständigen Kostenneutralität ausgegangen werden.

2. Kosten für Informatik

Die informatikbezogene Umsetzung dieser Verordnung wird im Informatik-Projekt CAVIAS erfolgen (CAVIAS ist das Erneuerungsprojekt des Informationssystems zur Erfüllung der Aufgaben aus dem BGCITES). Die Finanzierung dieses Projektes ist über eine zeitlich begrenzte und sachbezogene Gebührenerhöhung für den Bund kostenneutral gesichert.

Für die Anfangsphase der informatikmässigen Umsetzung dieser Verordnung wird eine externe Beratung benötigt. Die Kosten betragen CHF 25‘000 und werden aus dem BLV-Budget innerhalb des Plafonds bestritten.

3. Kosten interne Dienste / Finanzen

Das Gebührenabrechnungssystem soll analog zum Abrechnungssystem im CITES Bereich eingeführt werden. Zu diesem Zwecke muss eine Schnittstelle vom Informationssystem IUU zu SAP gebaut werden (Kosten hierfür sind noch in Abklärung). Für verschiedene Folgetätigkeiten im Finanzbereich, wie Gebührenerhebung, Bearbeitung von Rechnungen, Rückfragen, Stornierungen etc., werden weitere Personalkosten im administrativen Bereich anfallen (schätzungsweise 5-10% für administrativen Mitarbeiter).