Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/54: Verordnung über die Kontrolle der rechtmässigen Herkunft von importierten Fischereierzeugnissen · 21 Seiten
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4. Frage der Verletzung einzelner Freihandelsabkommen
Schliesslich sind bei der Prüfung zum Erlass von allfälligen Änderungen der Einfuhrverbote (Art.11) stets auch handelsrechtliche Aspekte und insbesondere die Verpflichtungen der Schweiz basierend auf den bestehenden Freihandelsabkommen mit Drittstaaten zu berücksichtigen.
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Nach derzeitigem Stand hat die Schweiz kein Freihandelsabkommen mit einem voraussichtlich von einem Einfuhrverbot betroffenen abgeschlossen.
Die Verordnung verletzt daher kein bestehendes Freihandelsabkommen der Schweiz.
10 http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00515/01330/index.html?lang=de; zuletzt besucht am 05.11.2014