Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 22 Seiten
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gleichen Verfahren wie in der EU auf den Markt gebracht werden dürfen – ein Konformitätsnachweis nach LRV ist für diese Produkte nicht mehr erforderlich. Die Anforderungen der LRV an die Begrenzung der Emissionen von Heizgeräten hingegen sollen noch bis zum 25. September 2018 gelten und werden dann angepasst. Ihre Einhaltung kann allerdings im Rahmen des Verfahrens nach EnV nachgewiesen werden.
Im Übrigen soll in Art. 20a Abs. 1 Bst. a LRV die Terminologie an die heute gebräuchlichen Begrifflichkeiten und die heutige Praxis angepasst werden.