Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 22 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
2.4.2.11 Netzbetriebene Lampen (Anhang 2.15)
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen elektrischen Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten sind in der Schweiz identisch und zeitgleich mit den Vorschriften der EU. In der neuen Verordnung vom 25. August 2015 ergänzt die EU, dass ab Stufe 3 diejenigen Leuchten, die mit Lampen bestückt sind, die der Endnutzer austauschen kann, mindestens mit Lampen der Energieeffizienzklasse "A+" kompatibel sein müssen. Die Schweiz übernimmt diese Ergänzung unverändert.
2.4.2.12 Klimageräte und Ventilatoren (Anhang 2.18)
Die Anforderungen hinsichtlich der Angaben über den Energieverbrauch in den Verkaufsunterlagen (Prospekt, Bedienungsanleitung, Internetangebot, usw.) sind neu festgelegt worden, entsprechend den Erläuterungen in Absatz 2.4.2.1.
2.4.2.13 Geschirrspüler (Anhang 2.20)
Die Anforderungen hinsichtlich der Angaben über den Energieverbrauch in den Verkaufsunterlagen (Prospekt, Bedienungsanleitung, Internetangebot, usw.) sind neu festgelegt worden, entsprechend den Erläuterungen in Absatz 2.4.2.1.
2.4.2.14 Staubsauger (Anhang 2.21)
Die Anforderungen hinsichtlich der Angaben über den Energieverbrauch in den Verkaufsunterlagen (Prospekt, Bedienungsanleitung, Internetangebot, usw.) sind neu festgelegt worden, entsprechend den Erläuterungen in Absatz 2.4.2.1.
2.4.2.15 Elektrische Lampen und Leuchten (Anhang 3.3bis)
Die Anforderungen hinsichtlich der Angaben über den Energieverbrauch in den Verkaufsunterlagen (Prospekt, Bedienungsanleitung, Internetangebot, usw.) sind neu festgelegt worden, entsprechend den Erläuterungen in Absatz 2.4.2.1.
2.4.2.16 Haushaltskaffeemaschinen (Anhang 3.9)
Seit Herbst 2009 gibt es in der Schweiz eine Energieetikette für Kaffeemaschinen. Sie wurde auf freiwilliger Basis von der Branche im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz (FEA) und dem BFE eingeführt und ist seit Anfang 2015 obligatorisch. Seit der Einführung der Energieetikette für Kaffeemaschinen konnte insbesondere der Anteil von Geräten mit Abschaltautomatik markant verbessert werden. Unterdessen ist ein grosser Teil der Geräte, von denen ein beträchtlicher Teil in der Schweiz produziert wird, in der besten Klasse A deklariert.
Mittlerweile wurde auch die internationale Norm EN 60661 (Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften elektrischer Haushalt-Kaffeebereiter) überarbeitet. Neu soll diese anerkannte Messmethode als Grundlage für die Kaffeemaschinen-Etikette dienen. Die Messwerte liegen mit der EN-Messmethode durchschnittlich 15% höher als mit der FEA-Methode.
Aus diesem Grund wird die Etikette mit den Klasse A+++, A++ und A+ erweitert und die Klassengrenzen der neuen Klassen gegenüber der bisherigen Skalierung etwas entschärft.
Dadurch sollen die Anstrengungen und die Vorreiterrolle in der Schweiz in diesem Bereich weitergehen und insbesondere auch die Anstrengungen derjenigen Hersteller anerkannt werden, welche bisher bereits besonders effiziente Geräte herstellten.
Die neuen Anforderungen an die Etikette für Haushaltskaffeemaschinen treten auf den 1. Januar 2017 in Kraft.