Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 22 Seiten
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Die Änderung betreffend Verfahren bei der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken ist eine notwendige Folge der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) und der am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Änderungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) und der EnV im Bereich Renaturierungen. Im Vergleich zu den genannten Änderungen hat diese Vorlage keine zusätzlichen Auswirkungen. Sie hat somit für den Bund keinen finanziellen oder personellen Mehraufwand zur Folge.
Die neuen und geänderten Anforderungen betreffend Geräte können mit den bestehenden personellen Ressourcen und Sachkrediten des BFE umgesetzt werden. Dasselbe gilt für die Anpassungen bezüglich Bauprodukte.
Die geänderten Anforderungen an die Kennzeichnung von neuen Personenwagen können mit den bestehenden personellen Ressourcen des BFE umgesetzt werden. Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die Kantone. Finanzielle Auswirkungen auf die Sachkredite des BFE entstehen durch die Umstellung vom aktuellen gedruckten Verbrauchskatalog auf ein zeitgemässes Informationsangebot für Autokäufer. Die Umstellung bringt einen Initialaufwand von maximal 163‘000 Franken mit sich und generiert so im ersten Jahr Mehrkosten von maximal 87‘000 Franken im Vergleich zu aktuellen Situation. Demgegenüber reduziert sich der Betriebsaufwand um rund 31‘000 Franken pro Jahr. Auf eine Betriebsperiode von 4 Jahren ist eine Einsparung von mindestens 37‘000 Franken zu erwarten. Der einmalige Mehraufwand amortisiert sich nach drei Jahren.
4. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Die Präzisierung der Publikationspflicht auf www.stromkennzeichnung.ch, die Anpassungen betreffend der Globalbeiträge für Energie- und Abwärmenutzung sowie betreffend Verfahren bei der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken haben keine direkten Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.
Die Endverbraucher profitieren von den Anpassungen betreffend Geräte und Bauprodukte, weil ineffiziente Geräte mit hohen Life-Cycle-Costs nicht mehr im Markt sind. In der Regel sind die Anschaffungskosten effizienterer Geräte höher als die von weniger effizienten Geräten. Die Energiekosten sind über die gesamte Lebensdauer der Geräte tiefer. Diese Revision zielt darauf, nur solche Produkte neu aus dem Markt auszuschliessen, die gegenüber effizienten Geräten höhere Life-Cycle-Costs nach sich ziehen. Die in dieser Revision aufgenommenen Änderungen führen alle zu einer Angleichung an die in der EU verwendeten Kategorien und Begriffe. Dadurch erleichtern sie den Handel mit der EU. Gleichzeitig werden aber auch Differenzen zur EU im Niveau der Effizienzanforderungen aufrechterhalten, wodurch die Schweiz in einzelnen Gerätekategorien eine europäische Führungsrolle beibehält. Insgesamt vermeidet die Revision neue Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU.
Bei den Änderungen der Anforderungen an die Kennzeichnung von neuen Personenwagen wird aus methodischen Gründen darauf verzichtet, die energetischen Auswirkungen zu quantifizieren. Das Potenzial für Einsparungen ist im Fahrzeugbereich beim Wechsel zu einer besseren Energieeffizienzkategorie beträchtlich. Heute ist die Energieetikette für Neuwagen gemäss Umfragen des BFE bei über 50% der Käuferinnen und Käufer bekannt (alle Energieetiketten: 66%), eine weitere Steigerung ist angezeigt.
Die Wirtschaft betreffend wird einerseits eine leicht modifizierte Kennzeichnungspflicht für neue Personenwagen vorgeschlagen, die allenfalls mit einem Initialaufwand seitens der Autobranche verbunden sein wird. Diese umfasst die Abbildung eines Pfeils in der Werbung und in Online-Angeboten zwecks Erhöhung der Visibilität. Andererseits erlaubt die Revision diverse Erleichterungen und Flexibilität, wie die Angabe von Bereichen in Preislisten, die Abschaffung des gedruckten Verbrauchskatalogs und die Ausnahme von nicht öffentlich zugänglichen Ausstellungstagen von der Kennzeichnungspflicht.
Die Angaben des Energieverbrauchs und die Kennzeichnung von Fahrzeugen erfüllen den Zweck, Marktversagen, die sich durch Informationsdefizite ergeben, abzubauen. Käufer von Personenwagen