Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 32 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 16. März 2011 reichte Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE) die parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut ein: „Das KVG ist dahingehend anzupassen, dass die Gesundheits- und Krankenpflege als Leistungen definiert werden, die von Pflegefachpersonen zu einem näher zu definierenden Teil auf ärztliche Anordnung und zu einem näher zu definierenden Teil in eigener Verantwortung erbracht werden.“ Der Initiant begründete sein Anliegen im Wesentlichen mit folgenden Argumenten: Die Bedeutung der Pflege werde angesichts der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und des chronischen Charakters vieler Krankheiten markant zunehmen. Auch die Einführung der Fallpauschalen, die zu schnelleren Entlassungen von Patienten aus Spitälern führe, erhöhe die Ansprüche an die Pflege. Gleichzeitig zeichne sich ein Mangel an Pflegepersonal ab. Eine gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege steigere die Attraktivität des Berufs, erleichtere die Rekrutierung junger Berufsleute und trage dazu bei, dass qualifizierte Pflegefachpersonen länger im Beruf blieben. Die vorgeschlagene Regelung trage zu einer Kostensenkung bei; eine Mengenausweitung werde es nicht geben.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) gab der parlamentarischen Initiative am 2. Februar 2012 mit 20 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) stimmte diesem Beschluss am 16. April 2012 mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Die SGK-NR erteilte ihrer Subkommission „KVG“1 am 29. Juni 2012 den Auftrag, einen Erlassentwurf zu erarbeiten. Die Subkommission bereitete am 29. August 2012 ein Hearing vor, das sie am 9. Januar 2013 mit Vertreterinnen und Vertretern der Pflegewissenschaft, der Pflegeberufe und der Hausärzte durchführte. An ihren Sitzungen vom 22. Mai 2013, 9. Oktober 2013, 13. November 2013 und 21. Mai 2014 diskutierte sie über eine Änderung des KVG und beriet einen entsprechenden Vorentwurf. Sie zog dazu – gestützt auf Art. 112 Abs. 1 ParlG2 – Sachverständige des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei. Die SGK-NR beriet den Vorentwurf an ihren Sitzungen vom 13. August 2014, 15. Oktober 2014 und 23. Januar 2015. Am 15. April 2015 prüfte sie den erläuternden Bericht und beschloss, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

1Humbel, Bortoluzzi, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Frehner, Gilli, Moret,

Schmid-Federer, Stahl, Steiert

2 SR 171.10