Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 32 Seiten
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werbsfähigen und koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulbereich von hoher Qualität zu sorgen. Das HFKG hat jedoch nicht zum Ziel, Anforderungen an die Ausbildung zu definieren. Es ist daher angezeigt, ein Gesetz für die Gesundheitsberufe auszuarbeiten, das die in den entsprechenden Studiengängen zu erwerbenden Kompetenzen festlegt. Dazu dient das künftige Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG, s. Ziff. 2.2.).
In Erwartung dieser normativen Vorgaben wurden die Bildungscurricula auf Bachelorstufe der FH-Studiengänge im Gesundheitswesen in Anlehnung an den Bericht Projekt Abschlusskompetenzen FH-Gesundheitsberufe10(2009) konzipiert. Der Bericht präsentiert die Ergebnisse der im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie11 ausgeführten Arbeiten der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH). Er beschreibt für jeden betroffenen Gesundheitsberuf und damit auch für den Pflegeberuf die zu vermittelnden Abschlusskompetenzen auf Bachelor-, aber auch auf Masterstufe. Darin enthalten sind allgemeine Kompetenzen, die für alle Gesundheitsberufe gelten, was zur Entwicklung einer berufsübergreifenden Arbeitskultur beiträgt. Ebenso wurden auch berufsspezifische Kompetenzen definiert.
2.1.3 Statistik der Pflegeabschlüsse
Aus statistischer Sicht zeigt Tabelle 1 die Entwicklung der Anzahl Pflegeabschlüsse über die beiden Bildungswege höhere Fachschule HF und Bachelor FH von 2010 bis 2012.
Tabelle 1. Anzahl Abschlüsse in den Studiengängen Pflege FH und Pflege HF Total Pflege Bachelor FH Pflege HF Tertiär A Tertiär B 2010 2290 6141676
2011 1987 6811306
2012 1813 7041109
Quelle: BFS, 2013.
2.1.4 Ausübung des Pflegeberufs und Kompetenzbereich
Der Zugang zur Ausübung von nicht universitären Gesundheitsberufen wird derzeit von den kantonalen Gesetzgebungen geregelt. Im Pflegebereich machen die derzeit geltenden kantonalen Bestimmungen bezüglich Zugang zur Berufsausübung keinen Unterschied zwischen den Bildungswegen: Pflegefachleute mit Bachelor FH und solche, die einen vom Bund anerkannten Bildungsgang in Pflege an einer höheren Fachschule (HF) abgeschlossen haben, unterliegen derzeit denselben Regelungen und haben gleichermassen Zugang zur Berufsausübung.
10 Projekt Abschlusskompetenzen FH-Gesundheitsberufe, C. Ledergerber, J. Mondoux, B. Sottas, KFH, 2009.
11 Seit 1. Januar 2013 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).