Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 32 Seiten
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Innovation (SBFI) in Zusammenarbeit mit anderen Partnern16 einen Masterplan «Bildung Pflegeberufe» initiiert. Der Masterplan soll die Attraktivität und die Anzahl Ausbildungsabschlüsse im Pflegebereich erhöhen.
2.1.7 Rollenentwicklung
Wie der Bericht Die zukünftigen Berufsbilder von ÄrztInnen und Pflegenden17(2007 und 2011) hervorhebt, arbeiten Pflegefachleute, genau wie Ärztinnen und Ärzte und die restlichen Gesundheitsfachleute, nicht in einem geschützten Rahmen. «Die gesellschaftlichen Entwicklungen in allen Bereichen (vom Werte- bis zum Wirtschaftssystem) haben entscheidenden Einfluss auf die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit.»18 Dieses Phänomen, verstärkt durch die jüngsten Veränderungen in der Schweizer Bildungslandschaft und die Entstehung neuer Qualifikationen, hat in Kombination mit den steigenden Bedürfnissen dazu beigetragen, dass zahlreiche Reflexionsarbeiten und Pilotprojekte zur Teamzusammensetzung, d.h. zum «Skill-/Grade-Mix », sowie zu Profil und Kompetenzen jeder Berufsgruppe lanciert wurden.
Die Reflexionsarbeiten gehen aus von den Gegebenheiten in diesem Bereich, den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sowie der Einrichtungen, die Pflegepersonal beschäften, wie auch von den Bedürfnissen der Kantone, die für die Planung, die Versorgung und teilweise auch für die Finanzierung zuständig sind.
2.2 Das geplante Gesundheitsberufegesetz
Das geplante Gesundheitsberufegesetz (GesBG) soll im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Qualität in den Gesundheitsberufen auf Fachhochschulniveau (FH) fördern. Dazu werden gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Berufsausübung festgelegt, wobei die geltende Reglementierung in der höheren Berufsbildung und in den universitären Medizinalberufen berücksichtigt wird.
Der aus einer Zusammenarbeit zwischen dem BAG und dem SBFI hervorgegangene Entwurf des Gesetzes soll den gesundheits- und bildungspolitischen Anforderungen entsprechen. Die Vorlage lehnt sich konzeptionell an das Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (MedBG)19 an. Voraussichtlich wird die Vorlage im Herbst 2015 dem Parlament überwiesen.
Das GesBG regelt die FH-Studiengänge in den Bereichen Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme und Ernährungsberatung. Es legt die allgemeinen Kompetenzen, die in FH-Studiengängen des Gesundheitswesens auf Bachelor-Stufe zu erwerben sind, gesamtschweizerisch einheitlich fest. Die spezifischen beruflichen Kompetenzen, über die Personen mit abgeschlossenem Bachelor-Studium FH verfü-
16 Darunter Bundesamt für Gesundheit, Kantone (Erziehungsdirektorenkonferenz [EDK] und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoreninnen und-direktoren [GDK]) sowie Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté).
17 Die zukünftigen Berufsbilder von ÄrztInnen und Pflegenden, Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, 2011.
18 SAMW, 2011, S. 5
19 SR 811.11