Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/33: Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) · 22 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.146367 / 2015/00002

 Gewährung einer angemessenen Frist für die Umsetzung der Korrekturmassnahmen

durch die Unternehmen.

 Verpflichtung zu einer Vollzugsmeldung nach durchgeführter Lohngleichheitsanalyse

anstelle einer Verpflichtung zur Publikation der Ergebnisse der Analyse.

1.1.6 Methoden zur Durchführung der betriebsinternen Lohnanalysen

Für die Durchführung der betriebsinternen Lohnanalysen gibt es gegenwärtig das Standard-Analysemodell des Bundes. Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern steht dafür das Instrument Logib zur Verfügung. Dieses Modell wurde im Auftrag des EBG und der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) entwickelt. Es wird bei Kontrollen zur Einhaltung der Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit im Beschaffungswesen17 bei Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingesetzt.18

1.1.6.1 Standard-Analysemodell des Bundes (Instrument Logib)

Das Standard-Analysemodell des Bundes besteht aus zwei Komponenten: zum einen aus einer statistischen Methode, der semi-logarithmischen OLS-Regressionsanalyse basierend auf dem Mittelwert, und zum andern aus einem Modell, mit dem der Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Unternehmens anhand von persönlichen Qualifikationsmerkmalen (Ausbildung, Dienstalter und potenzielle Erwerbserfahrung), von arbeitsplatzbezogenen Faktoren (Anforderungsniveau und berufliche Stellung) sowie anhand des Geschlechts erklärt wird. Bei sonst gleichen Bedingungen kann mit dieser Methode ermittelt werden, welcher Teil der Lohndifferenz nicht durch lohnrelevante, objektive-

nichtdiskriminierende Faktoren erklärt werden kann. Somit ist es mit dieser Methode möglich zu bestimmen, welche Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern in einem Unternehmen bei vergleichbaren persönlichen und berufsbezogenen Merkmalen bestehen und ob gestützt darauf eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung zu vermuten ist. Um dem potenziellen Einfluss weiterer unternehmensspezifischer, objektiver-nichtdiskriminierender Faktoren Rechnung zu tragen, besteht eine sogenannte Toleranzschwelle von 5 %.19 Mit dem Instrument Logib wurde die Regressionsanalyse gemäss Spezifikation des Standard-Analysemodells des Bundes technisch in Excel umgesetzt. Dies ermöglicht es den Unternehmen, eine betriebsinterne Lohnanalyse mit einfachen Mitteln selbst durchzuführen.

Die statistische Methode der Regressionsanalyse ist auch vor Bundesgericht zugelassen.20 Die im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung befragten Unternehmen beurteilen das Standard-Analysemodell des Bundes (Instrument Logib) mehrheitlich als geeignet. Lohngleichheitsanalysen in anderen europäischen Ländern (z.B. Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Grossbritannien, Polen und Portugal) basieren ebenfalls auf dem Standard-Analysemodell des Bundes.21

1.1.6.2 Postulat Noser (14.3388): Evaluation des Standard-Analysemodells im Bund (Logib)

Mit der Überweisung des von Nationalrat Noser eingereichten Postulats „Erhebung zur Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft“ vom 2. Juni 2014 (14.3388) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat im September 2014, die Analyse zur Lohndiskriminierung zu überprüfen. Dabei sollte die bisherige Methodik aufgezeigt und gemäss dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert werden. Weiter sollte die Eignung des Mittelwerts als Indikator für Lohnunterschiede überprüft werden. Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 20. August 2014 die Annahme des Postulats. Er stellte dabei fest, dass die angewandte Analysemethode und die berücksichtigten Faktoren dem aktuellen

17 Art. 8 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), SR 172.056.1.

18 Siehe Leitlinien der BKB vom 01.01.2014: „Kontrolle der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im Beschaffungswesen des Bundes“: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/oeffentlichesbeschaffungswesen/arbeitsschutzbestimmungen-und--bedingungen--lohngleichheit.html.

19 Die Durchführung des Standard-Analysemodell des Bundes wird vom EBG im Dokument „Standard-Analysemodell zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im Beschaffungswesen des Bundes (Methodenbeschrieb)“ vom Juni 2015 detailliert erläutert: http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00072/00079/index.html?lang=de.

20 BGE 130 III 145, E. 3.2.

21 Projekt „equal pacE“, siehe http://www.equal-pace.eu/.