Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/33: Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) · 22 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.146367 / 2015/00002

nahmen wurde das Ziel nicht erreicht. Der Markt hat demzufolge versagt. Der Bundesrat beschloss deshalb am 22. Oktober 2014, mit zusätzlichen staatlichen Mitteln dafür zu sorgen, dass die Lohngleichheit schneller verwirklicht wird.

Der Bundesratsbeschluss sieht vor, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich zu verpflichten, selber regelmässig eine betriebsinterne Lohnanalyse durchzuführen. Von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beauftragte unabhängige Dritte sollen die Durchführung der Lohnanalyse kontrollieren. Die Kontrolle der Lohnanalyse soll gemäss Bundesratsbeschluss wahlweise den Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder staatlich anerkannten Selbstregulierungsorganisationen übertragen werden können. Die Information über die durchgeführte Kontrolle der Lohnanalyse soll veröffentlicht werden. Zudem soll gemäss Bundesratsbeschluss geprüft werden, inwiefern eine Meldepflicht der Kontrollstelle für jene Fälle vorgesehen werden kann, bei denen es eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber unterlässt, Korrekturmassnahmen zur Beseitigung einer festgestellten Lohndiskriminierung zu ergreifen.

Auf diese Weise soll die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau innerhalb der Unternehmen verwirklicht werden, ohne dass der Staat selber Lohnkontrollen durchführen muss. Die Lohndiskriminierung soll beseitigt werden, mindestens aber sich gegenüber heute deutlich verringern. Die zusätzlichen staatlichen Massnahmen sollen in dieser Hinsicht einen klar messbaren Mehrwert schaffen. Mit einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) sollen überdies die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten gesetzlichen Massnahmen untersucht werden.

1.1.5 Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)

Im Dezember 2014 erteilte das Bundesamt für Justiz dem Büro INFRAS den Auftrag, eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu den vorgesehenen zusätzlichen staatlichen Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung durchzuführen. Dieses legte am 7. September 2015 seinen Schlussbericht vor.16 In den folgenden Kapiteln werden die Ergebnisse der RFA zusammengefasst.

1.1.5.1 Ausgangslage und Ziel der Regulierungsfolgenabschätzung

Eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) dient in erster Linie der Verbesserung der

Transparenz hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes. Die vorliegende RFA soll Grundlagen liefern, um die Auswirkungen der geplanten staatlichen Massnahmen auf die Verringerung der Lohndiskriminierung, auf die Unternehmen und auf die Volkswirtschaft einschätzen zu können, mögliche Umsetzungsschwierigkeiten aufzuzeigen und Hinweise auf allfällige Optimierungsmöglichkeiten zu geben.

1.1.5.2 Untersuchungsgegenstand

Zum Zeitpunkt der Durchführung der RFA (April - Juni 2015) standen zwei Hauptstossrichtungen der staatlichen Massnahmen im Vordergrund: Die erste Stossrichtung sah obligatorische Lohngleichheitsanalysen mit einer reinen Informationspflicht der Unternehmen vor; die zweite beinhaltete eine Meldepflicht der Prüfstellen und Sanktionen. Für die RFA wurden zusätzlich zu den beiden Hauptstossrichtungen noch zwei weitere Handlungsoptionen einbezogen: Eine Option mit verstärkter Förderung von Lohngleichheitsanalysen auf freiwilliger Basis (Alternativszenario) sowie die Beibehaltung des Status quo (Referenzszenario).

Tabelle 1: Überblick über die untersuchten Handlungsoptionen Untersuchte Hand- Ausgestaltung der Optionen lungsoptionen

A1) Geplante staatliche  Obligatorische Lohngleichheitsanalyse und Prüfung

Massnahmen mit Infor- durch Dritte.

mationspflicht  Unternehmen informiert die Mitarbeitenden und weite-

16 Das Büro INFRAS arbeitete mit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Hochschule für Wirtschaft im Koreferat zusammen. Als Autorinnen und Autoren figurieren Susanne Stern (Projektleiterin, INFRAS), Judith Trageser (INFRAS), Bettina Rüegge (INFRAS), Andrea Schultheiss (INFRAS), Rolf Iten (INFRAS). Im Koreferat figurieren Nathalie Amstutz (FHNW) und Erhard Lüthi (FHNW). Das BJ wird die RFA auf seiner Homepage publizieren.