Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/33: Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) · 22 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.146367 / 2015/00002

re Personenkreise über die Lohngleichheitsanalyse

(und evtl. deren Ergebnisse).

 Mitarbeitende oder Arbeitnehmerorganisationen er-

greifen bei Bedarf Massnahmen (z.B. Lohnverhand-

lungen oder Lohnklagen).

A2) Geplante staatliche  Obligatorische Lohngleichheitsanalyse und Prüfung

Massnahmen mit Melde- durch Dritte.

pflicht und Sanktionen  Prüfstelle macht Meldung an die zuständige Behörde

falls Analyse nicht korrekt durchgeführt oder Lohndis-

kriminierung festgestellt wird.

 Behörde setzt Frist für Korrekturmassnahmen.

 Behörde kann Sanktionen beschliessen, z.B. schwar-

ze Liste.

B) Alternativszenario mit Es werden zusätzliche Mittel für die Förderung von frei-

zusätzlicher Förderung willigen Lohngleichheitsanalysen bereitgestellt, z.B.:

von Lohngleichheitsana-  zusätzliche Anreize für Unternehmen, sich zertifizieren

lysen auf freiwilliger Basis zu lassen

 stärkere “Vermarktung“ von Logib und Ausbau der

Hotline

 Verbreitung und Finanzierung von zusätzlichen Bera-

tungsangeboten für Unternehmen im Bereich Lohn-

systeme und Lohngleichheit

 Sensibilisierungskampagnen für Führungskräfte und

HR-Personen.

C) Referenzszenario:  Status quo: Verschiedene Unterstützungsmassnah-

Beibehaltung des Status men für Unternehmen, die Lohngleichheitsanalysen

quo durchführen möchten; Mitfinanzierung von equal sala-

ry-Zertifizierung, etc.

1.1.5.3 Methodisches Vorgehen und Datengrundlagen

Das methodische Vorgehen zur Analyse der Auswirkungen der Vorlage basierte auf einem Mix an Forschungsmethoden. Den Schwerpunkt bildeten eine Onlinebefragung sowie qualitative Interviews mit den verschiedenen Expertinnen und Experten und betroffenen Akteuren, in erster Linie mit Unternehmen. Insgesamt haben 1‘305 Unternehmen die Onlineumfrage beantwortet und es wurden 50 qualitative Interviews mit Unternehmen und weitere 26 qualitative Interviews mit Expertinnen und Experten geführt. Die Befragungen wurden durch Literatur- und Datenanalysen ergänzt.

1.1.5.4 Ausgewählte Ergebnisse der Befragungen, Literatur- und

Datenanalysen

Akzeptanz der Vorlage bei den Unternehmen und befragten Expertinnen und Experten Die generelle Stossrichtung der Massnahmen wird von der Mehrheit der Befragten positiv bewertet. Zwei Drittel der befragten Unternehmen finden staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit grundsätzlich sinnvoll. Die grössten Bedenken der Unternehmen betreffen den erwarteten administrativen Mehraufwand. Auch das Standard-Analysemodell des Bundes (Instrument Logib) wird von den befragten Unternehmen in der Mehrheit positiv beurteilt. Geschätzt wird vor allem die Einfachheit des Instruments. Es gibt jedoch auch Kritik an Logib, insbesondere in Bezug auf die grobe Abbildung von Funktionsstufen und den Nicht-Einbezug der Leistungskomponente. Viele befragte Expertinnen und Experten würden zudem die Möglichkeit der Auswahl aus verschiedenen Analysemethoden begrüssen.

Der Ansatz, für die Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse eine Mindestgrösse von 50 Mitarbeitenden vorzusehen, wird von den befragten Expertinnen und Experten unterschiedlich beurteilt. Einige finden die Schwelle richtig, andere eher zu tief angesetzt. Zu den geplanten Durchsetzungsmassnahmen haben sich die Expertinnen und Experten sowie Unternehmen nur vereinzelt geäussert, da darüber zum Zeitpunkt der RFA erst wenig bekannt war. Einzelne der befragten Expertinnen und Experten finden die Publikation der Ergebnisse der Lohn-