Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/52: Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2016/1624 über die neue europäische Grenz- und Küstenwache (Schengen-Weiterentwicklung) · 31 Seiten
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Die Budgeterhöhung der Agentur wird sich proportional auf den Schweizer Beitrag auswirken.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über das Frontex-Budget und den Schweizer Beitrag (in Mio. Euro):
Jahr 2015 2016 2017 2018 20192020
Beitrag EU 106.1 133.5 281.3 298.3 310.3 322.2
Beiträge Dritter 7.9 14.7 20.7 21.9 22.8 23.7
Budget 114.0 148.2 302.0 320.2 333.1 345.9 Frontex18
1920
Beitrag CH 4.6 9.9 12.4* 13.1* 13.7* 14.2*
*Schätzungen
Dazu ist anzumerken, dass nach den geltenden finanziellen Modalitäten ein Teil der Reisekosten des abgerufenen Schweizer Personals von Frontex übernommen wird. Die diesbezüglichen Erstattungen beliefen sich 2014 auf rund 420 000 Euro und 2015 auf etwas über 550 000 Euro.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Erhöhung des finanziellen Beitrags, mit dem sich die Schweiz an der Agentur beteiligt, im Bereich der Rückkehr zu Minderausgaben führen wird. So werden beispielsweise bei europäischen Rückkehreinsätzen (EU-Sammelflüge) die Flugkosten vollumfänglich durch die Agentur übernommen. Die Schweiz hat deshalb 2015 von Frontex für Rückkehraktionen über 400 000 Franken rückvergütet erhalten. Die neue Agentur wird noch mehr EU-Sammelflüge finanzieren bzw. selbst organisieren, sodass im Bereich der Rückkehr mit weiteren Einsparungen zu rechnen ist.
Schliesslich wirken sich die Frontex-Einsätze an den Aussengrenzen des Schengen-Raums auch auf den Migrationsstrom in die Schweiz aus und führen zu Minderkosten für den Bundeshaushalt, die nicht beziffert werden können.
3.1.2 Personelle Auswirkungen Personelle Auswirkungen bei der EZV
Die Beteiligung der Schweiz an der Agentur führt zu keiner Erhöhung des Personalbestands der EZV. Idealerweise wird sich die Schweiz in Zukunft unabhängig von der Beanspruchung der Experten für den Soforteinsatzpool mit ihrem bestehenden
18 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates, KOM (2015) 671 endg; ad Finanzbogen zu Rechtsakten. 19 Auf der Basis eines Wechselkurses von 1.05 beträgt der Beitrag unseres Landes in Schweizer Franken 2016 10,4 Mio., 2017 13,0 Mio., 2018 13,8 Mio., 2019 14,4 Mio., 2020 14.9 Mio.. 20 Im Voranschlag 2016 des Bundes sind 3,9 Millionen Franken eingestellt. Die aufgrund der Migrationslage zusätzlich benötigten 6,5 Millionen Franken werden durch einen Nachtragskredit finanziert.