Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 70 Seiten

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Die Aufbewahrungsdauer für die tatsächlich benutzten Geräteidentifikatoren (z.B. MAC-Adressen, IMEI) ist auf 6 Monate beschränkt, da es sich hierbei um Randdaten im Sinne von Artikel 26 BÜPF handelt (Art. 21 Abs. 2 2. Satz und 22 Abs. 2 2. Satz und Abs. 4 BÜPF sowie Art. 20 Abs. 2).

Auch Absatz 2 hält ähnlich wie Artikel 34 Absatz 2 die einzelnen Anfragekriterien für diesen Auskunftstyp fest und gibt vor, wie die Anfragekriterien bei diesem Auskunftstyp zu verwenden sind (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Art. 34 Abs. 2).

Bei den Anfragekriterien wird zwischen Adressierungselementen (Bst. a) und Identifikatoren (Bst. b, c und e) unterschieden.

Art. 40 Auskunftstyp IR_8_EMAIL: Auskünfte über Teilnehmende von

E-Mail- Diensten

Diese Bestimmung definiert den standardisierten Auskunftstyp für Auskünfte über Teilnehmende von E-Mail-Diensten. Dieser Auskunftstyp entspricht im Prinzip den bisherigen Auskünften A0 und teilweise A1.

Dieser Auskunftstyp ist analog zu Artikel 38 aufgebaut, weshalb die dortigen Erläuterungen auch für diese Bestimmung gelten. Ähnlich wie beim Artikel 38 Absatz 1 hält Absatz 1 fest, welche Angaben im Falle einer Auskunft über Teilnehmende von E-Mail-Diensten zu liefern sind.

Unter den anzugebenden weiteren Adressierungselementen, die zum betreffenden Dienst gehören (Bst. c Ziff. 4) sind zum Beispiel Alias-Adressen zu verstehen. Alias-Adressen sind zusätzliche E-Mail-Adressen, die zum selben E-Mail-Postfach gehören. Der Teilnehmende kann diese beliebig einrichten, ändern oder löschen. Deren maximale Anzahl und Aufbau werden von der E-Mail-Anbieterin vorgegeben. Die Alias-Adressen sind mit dem betreffenden E-Mail-Postfach verknüpft. An eine Alias-Adresse gesendete E-Mails werden in das gleiche E-Mail-Postfach der zugehörigen Haupt-E-Mail-Adresse des Teilnehmenden zugestellt.

Eine nach Ziffer 5 anzugebende Adresse ist zum Beispiel eine Mailingliste. Die Mailingliste ist eine Liste von E-Mail-Adressen und wird auch als Verteilerliste oder Verteilergruppe bezeichnet. Die Mailingliste besitzt selbst eine E-Mail-Adresse. Die Nachrichten, die an die Adresse der Mailingliste geschickt werden, werden an die E-Mail-Adressen ihrer Mitglieder weitergeleitet. Der Teilnehmende kann auch E-Mails mit der Adresse der Mailingliste als Absender verschicken.

Unter den weiteren Adressierungselementen nach Buchstabe d sind andere E-Mail-Adressen oder Telefonnummern zu verstehen, die mit dem betreffenden Dienst an und für sich nichts zu tun haben. Diese alternativen Adressierungselemente werden zum Beispiel verwendet, um das Passwort zurückzusetzen oder Sicherheitsmeldungen an den Teilnehmenden zu senden.

Absatz 2 hält ähnlich wie Artikel 38 Absatz 2 die einzelnen Anfragekriterien für diesen Auskunftstyp fest und gibt vor, wie die Anfragekriterien bei diesem Auskunftstyp zu verwenden sind (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Art. 38 Abs. 2).