Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 70 Seiten
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Art. 53 Überwachungstyp RT_16_NA_CC_IRI: Echtzeitüberwachung von
Inhalten und Randdaten bei Netzzugangsdiensten
Der in Artikel 53 definierte Überwachungstyp entspricht dem bisherigen Typ PS 1. Im Rahmen dieses Überwachungstyps hat die Mitwirkungspflichtige den gesamten Fernmeldeverkehr, der über den überwachten Netzzugang, beispielsweise mobiler Internetzugang gesendet (upload) oder empfangen (download) wird, das heisst, die Inhaltsdaten (Communication Content) sowie die zugehörigen Randdaten (IRI), die in Artikel 52 aufgeführt sind, in Echtzeit auszuleiten.
Wie bei Artikel 48 Absatz 4 erläutert, muss die Mitwirkungspflichtige grundsätzlich sicherstellen, dass jeglicher über die von ihr kontrollierte Infrastruktur geführter Fernmeldeverkehr überwacht werden kann. Ausgeleitet werden muss aber nur derjenige Fernmeldeverkehr, der an den überwachten Netzzugang gerichtet ist, beziehungsweise von diesem stammt. Bei der Benutzung fremder inländischer Infrastruktur, zum Beispiel nationales Roaming, Mobile Virtual Network Operator (MVNO), hat die Mitwirkungspflichtige sicherzustellen, dass der gesamte zu überwachende Fernmeldeverkehr von ihr oder von Dritten ausgeleitet wird.
Bei der Benutzung ausländischer Infrastruktur (z.B. Roaming im Ausland) ist der Fernmeldeverkehr nur insoweit zu überwachen, wie er von der Mitwirkungspflichtigen kontrolliert werden kann. Kontrolliert die Mitwirkungspflichtige jedoch die ausländische Infrastruktur, muss sie die zu überwachenden Kommunikationsinhalte und Randdaten vollständig ausleiten.
Eine Besonderheit stellen die mit einem Mobiltelefoniedienst assoziierten MMS-Dienste dar, da die Inhaltsdaten von MMS nicht als Anwendung (siehe 9. Abschnitt) sondern am Netzzugang im Rahmen des hier definierten Überwachungstyps mitüberwacht werden. Gemäss den ETSI-Standards werden Inhaltsdaten von eingehenden und ausgehenden MMS-Mitteilungen als Teil des Datenstroms bei der Zugangsüberwachung ausgeleitet, das heisst die MMS-Überwachung ist automatisch bei der Zugangsüberwachung eines mobilen Internetzugangs inklusive. Allerdings werden für MMS-Mitteilungen bei der Echtzeitüberwachung des Netzzugangs keine MMS-spezifischen Randdaten ausgeleitet.
Je nach Art des Netzzugangs (fix oder mobile) beziehungsweise Technologie liegen diesem Überwachungstyp die folgenden ETSI-Standards zugrunde:
mobiler Netzzugang (GPRS, UMTS, EPS (LTE), WLAN-Interworking): ETSI TS 101 671, TS 133 108, TS 102 232-1, TS 102 232-7,
fixer Netzzugang: ETSI TS TS 102 232-1, TS 102 232-3,
TS 102 232-7.