Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/32: Änderung der Eigenmittelverordnung (Leverage Ratio und Risikoverteilung) · 22 Seiten
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Erläuternder Bericht
zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Leverage Ratio und Risikoverteilung
Bilanzverkürzungen und Erhöhung der Zinsmargen: Bezüglich Bilanzverkürzungen54 als
Reaktion auf die Leverage Ratio kommt eine Studie der European Banking Authority (EBA) zum Schluss, dass solche nur in einem relativ moderaten Umfang zu erwarten sind. Dies kommt insbesondere daher, dass die Institutionen, die die Leverage Ratio von 3% bereits erreichen, Kapazität für Bilanzverlängerungen haben.55 Die Studie der EBA findet zudem, dass hauptsächlich Positionen gegenüber dem öffentlichen Sektor, Finanzinstituten, Verbriefungen und Handelsbuchpositionen von den Bilanzverkürzungen betroffen sein könnten. Gemäss mehreren Studien dürften die Kosten des allenfalls notwendigen höheren Eigenkapitals über eine Erhöhung der Zinsmargen auf die Kunden überwälzt werden. Der Basler Ausschuss schätzt den aufgrund der höheren Zinsen entgangenen Output auf 0,08 Prozent pro Jahr. Diesen Kosten gegenüber steht die dauerhafte Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems. Den marginalen Nutzen quantifiziert die BIS-Studie bei angenommenen Krisenkosten von zwischen 63 und 100 Prozent des Vorkrisen-Output auf 0,26 bis 0,41 Prozent pro Jahr. Somit resultiert ein marginaler Nettonutzen der Leverage Ratio von 0,18 bis 0,33 Prozent abhängig von den angenommenen Krisenkosten. Die Bank of England (BoE) kommt ebenfalls zum Schluss, dass der Einfluss der Leverage Ratio auf die Zinsmargen und somit auf die Kreditvergabe gering ist, weil für die Mehrheit der Banken die Leverage Ratio nicht die bindende Kapitalanforderung ist. Zudem kann die höhere Belastbarkeit der Finanzinstitute dazu führen, dass die Refinanzierungskosten sinken, so dass eine geringere Kompensation der Eigenkapitalrendite über die Zinsmargen notwendig ist.
3.1.2 Limitierung von Klumpenrisiken (Risikoverteilung)
Die Limitierung von Klumpenrisiken stellt eine ausreichende Diversifikation bezüglich der Kunden sicher, so dass eine Bank nicht von wenigen Kundenbeziehungen oder Investments abhängig werden kann. Die Vorgaben zur Limitierung von Klumpenrisiken gemäss Basel III sehen vor, dass die von einer Bank eingegangenen Risiken gegenüber einer Gegenpartei oder gegenüber einer Gruppe von Gegenparteien nicht grösser als 25% des Kernkapitals (Tier-1- Kapital) der Bank sein dürfen. Zu den eingegangenen Risiken gegenüber einer Gegenpartei gelten Positionen auf dem Bankenbuch ebenso wie solche auf dem Handelsbuch einer Bank. Systemrelevante Institute untereinander dürfen Ausleihungen nur bis zu einer Schwelle von 15% (statt 25%) tätigen. Die strengeren Regeln für systemrelevante Finanzinstitute resultieren aus Erfahrungen der Finanzkrise, in der hohe Verluste im US-Hypothekargeschäft zu einem Vertrauensverlust der (Gross-)Banken untereinander und gegenüber dem Bankensystem insgesamt geführt haben. Überschreitungen dieser Obergrenze müssen so rasch wie möglich abgebaut werden. Dies kann grundsätzlich durch eine Kombination der folgenden Strategien geschehen: 1) Die Bank reduziert Forderungen bzw. erhöht Sicherheiten, Garantien und/oder Kreditderivate gegenüber der betreffenden Gegenpartei oder 2) sie erhöht ihr Tier-1-Kapital.
Zusätzlich zur Obergrenze von 25% bzw. 15% des Kernkapitals sind neu auch Meldepflichten an die Aufsichtsbehörde für Grossrisiken ab 10% des Kernkapitals vorgesehen. Zudem sind der Aufsichtsbehörde regelmässig die 20 grössten eingegangenen Risiken zu melden, unabhängig davon, ob diese die Schwelle von 10% des Kernkapitals überschreiten und damit ein Klumpenrisiko darstellen oder nicht.
54 Hartmann-Wendels erwartet, dass hauptsächlich Banken, deren Möglichkeiten zur Eigenmittelaufnahme begrenzt sind, ihre Bilanzen verkürzen.
55 Die Simulationsanalyse basiert auf der Annahme, dass hauptsächlich Bilanzpositionen mit niedrigen Risikogewichten reduziert werden.