Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/32: Änderung der Eigenmittelverordnung (Leverage Ratio und Risikoverteilung) · 22 Seiten
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zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Leverage Ratio und Risikoverteilung
schärfung soll ebenfalls im Rahmen der weiteren Erhebung der FINMA näher untersucht werden als dies bis anhin bei der ersten Erhebung per Ende Juni 2015 möglich war. Insbesondere ist geplant, auf Basis der breiteren Erhebung die notwendigen Datengrundlagen zu beschaffen, um namentlich für kleine Banken bei Interbankpositionen gegenüber nicht-systemrelevanten Banken Erleichterungen in Anlehnung an Artikel 116 der heutigen ERV angemessen zu definieren, d.h. bei diesen Positionen auch Überschreitungen der 25%-Obergrenze bzgl. des Kernkapitals bis zu einer noch zu bestimmenden Höhe (maximal jedoch 100%) vorzusehen.
Systemrelevante Institute
Für systemrelevante Institute gelten andere Regeln sowohl bezüglich der Leverage Ratio wie auch der Risikoverteilung. Die Anforderungen an die Leverage Ratio von systemrelevanten Banken wurden vom Bundesrat bereits 2016 im Rahmen der Revision der sog. TBTF-Bestimmungen verschärft.59 Hinsichtlich Risikoverteilung werden tiefere Obergrenzen für systemrelevante Banken bezüglich Positionen gegenüber anderen systemrelevanten Banken im Rahmen der vorliegenden Revision der ERV implementiert (Kap. 3.1.2). Diese tieferen Obergrenzen (15% statt 25%) sind allerdings zu relativieren, da für systemrelevante Banken statt wie bis anhin das harte Kernkapital (eine strikte Teilmenge des Tier-1-Kapitals) inskünftig ebenfalls das breitere Tier-1-Kapital herbeigezogen wird. Insgesamt ändern sich dadurch die Anforderungen an systemrelevante Institute bezüglich Positionen gegenüber anderen systemrelevanten Instituten im Rahmen der Risikoverteilung wenig. Für Geschäfte systemrelevanter Banken gegenüber nicht-systemrelevanten Banken sowie Unternehmen allgemein gilt weiterhin die 25%-Obergrenze und somit stellt hier die Verwendung des Tier-1-Kapitals anstelle des harten Kernkapitals für sich betrachtet eine Erleichterung dar.
3.2.1.2 Kunden und Investoren
Die revidierten Vorschriften über die Risikoverteilung (vgl. oben) können den Handlungsspielraum der Banken gegenüber mittleren und insbesondere grösseren Unternehmen reduzieren. Für Letztere könnte sich dadurch der Kreis der möglichen Kreditgeber verkleinern und dadurch eine Kapitalmarktfinanzierung durch die Emission von Anleihen an einer Börse attraktiver werden. Kleine Unternehmen hingegen können von ihrer Grösse her auch in Zukunft kaum ein Klumpenrisiko für eine Bank darstellen und dies auch nur im Falle kleiner Banken. Für diese und andere Kundinnen und Kunden ist deshalb kaum mit Auswirkungen zu rechnen. Für Investoren der repofähigen und mündelsicheren Pfandbriefanleihen ist die Ausweitung der Berechnung von Klumpenrisiken auch auf Pfandbriefe (vgl. unten) potenziell mit einer Erweiterung des Anlageuniversums verbunden. Die Festlegung der Leverage Ratio auf 3% ist unmittelbar kaum mit Auswirkungen auf die Kunden und Investoren verbunden.
Pfandbriefe
Positionen in inländischen Pfandbriefen, die von den beiden spezialgesetzlich geregelten Pfandbriefinstituten emittiert werden, wurden seit 2007 entweder von der Berechnung eines Klumpenrisikos ausgenommen, d.h. zu 0% gewichtet, oder unter dem bis Ende 2018 anwendbaren Schweizer Ansatz der Risikoverteilung zu 25% gewichtet. Dadurch konnten Banken, die im Hypothekargeschäft tätig sind, einerseits sich über ein Pfandbriefinstitut refinanzieren und andererseits über den Erwerb von Pfandbriefanleihen ein wesentliches Klumpenrisiko gegenüber einem solchen aufbauen, sofern sie nicht den Schweizer Ansatz verwendeten.60 Die von den Banken eingegangenen Risiken gegenüber einem Pfandbriefinstitut dürfen jedoch inskünftig die Obergrenze von 25% des Tier-1-Kapitals nicht mehr überschreiten. Dabei werden Schweizer Pfandbriefen die nach Basler Standards minimal mögliche Gewichtung von 20% zugewiesen, womit die Forderung gegenüber einem Pfandbriefinstitut implizit auf 125% des
59 Vgl. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61681.html
60 Per Ende 2016 betrug der Pfandbriefumlauf der Pfandbriefbank CHF 65,1 Mia. und derjenige der Pfandbriefzentrale CHF 47,6 Mia., insgesamt also CHF 112,7 Mia. Der Schweizer Pfandbrief ist nach den öffentlich-rechtlichen Schuldnern das grösste und liquideste Segment des Schweizer Marktes für Inlandsanleihen. (Quelle: www.pfandbriefbank.ch)