Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/32: Änderung der Eigenmittelverordnung (Leverage Ratio und Risikoverteilung) · 22 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 21Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht
zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Leverage Ratio und Risikoverteilung
Einklang mit der Strategie des Bundesrates zur Übernahme wesentlicher internationaler Standards im Finanzbereich.
4.3 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Konkretisierung der Verordnungsbestimmungen durch den Erlass von Ausführungsbestimmungen zu technischen Angelegenheiten durch die FINMA nach Artikel 45 Absatz 2, 97 Absatz 3, 115 Absatz 2, 118 sowie 119 Absatz 3 ERV stützt sich auf Artikel 55 Absatz 2 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 (FINMAG)64.
5 Inkrafttreten
Wie in den Basler Standards vorgesehen, sollen die Neuerungen zur Leverage Ratio auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten, jene zur Risikoverteilung auf den 1. Januar 2019. Damit den Instituten für die technische Umsetzung der Risikoverteilungsvorschriften genügend Zeit zur Verfügung steht, sollen die revidierten Regeln Ende 2017 verabschiedet werden. Die Publikation der neuen Meldeformulare durch die FINMA ist für das erste Quartal 2018 geplant.
64 SR 956.1