Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 17 Seiten
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Teilrevision der Stromversorgungsverordnung
sind anerkannte Standards zu verwenden, um die Entwicklung von Energiedienstleistungen nicht zu behindern. An den Messwandler eines intelligenten Messsystems werden durch die StromVV keine zusätzlichen Anforderungen gestellt.
Nach Artikel 8a Absatz 2 Buchstabe b bildet das Kommunikationssystem ein Element des intelligenten Messsystems. Der Netzbetreiber bestimmt das digitale Kommunikationssystem. Es steht ihm dabei frei zu wählen, wie die Datenübermittlung erfolgt: ob über Stromkabel, Glasfaserkabel, Funk etc. Das Kommunikationssystem ist in der Lage, die Netzzustandsdaten nach Absatz 3 Buchstabe c zeitgerecht bereitzustellen. Für das Kommunikationssystem ist die Zuständigkeit des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) zu beachten. Insbesondere sind die sogenannten technischen und administrativen Vorschriften des BAKOM zu berücksichtigen. Sofern über das Kommunikationssystem weitere Fernmeldedienste erbracht werden, sind die entsprechenden Kostenanteile nicht anrechenbar und von den Netzkosten eindeutig und nachvollziehbar abzugrenzen.
Durch den Einsatz eines intelligenten Elektrizitätszählers werden zahlreiche Daten generiert. Diese können durch ein Datenverarbeitungssystem unterschiedlichen Umfangs verwaltet werden. Pro Netzbetreiber soll in der Regel ein Datenverarbeitungssystem eingesetzt werden. Mit Artikel 8a Absatz 2 Buchstabe c wird ein Datenverarbeitungssystem verlangt, das mindestens den Anforderungen nach Ziffer 1 bis 3 entspricht.
Über das Datenverarbeitungssystem soll den Endverbrauchern und Erzeugern ein Kundenportal mit einem Login zur Verfügung stehen. Dort können sie eine Auswahl von sie betreffenden Daten
während eines bestimmten Zeitraums einsehen. Insbesondere soll damit die Möglichkeit bestehen, Lastgänge zu visualisieren und damit z.B. Stromeinsparpotenziale zu erkennen. Das betrifft die Wirk- und die Blindenergie über die abrechnungsrelevanten Tarifzeiten, Lastgänge und z.B. historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Werte des Energieverbrauchs. Das Kundenportal steht im Internet zur Verfügung und es soll z.B. mit verschiedenen Endgeräten darauf zugegriffen werden können.
Im Zusammenspiel der Elemente eines intelligenten Messsystems (Elektrizitätszähler, Kommunikationssystem, Datenverarbeitungssystem mit Kundenportal) werden in Artikel 8a Absatz 3 Anforderungen aufgestellt. Um die Interoperabilität von verschiedenen intelligenten Elektrizitätszählern
unterschiedlicher Hersteller gewährleisten zu können, müssen diese nach Buchstabe a identifiziert werden können. Damit sollen Abhängigkeiten von Herstellern reduziert und die Investitionssicherheit für die Netzbetreiber erhöht werden. Die international anerkannten Standards wie z.B. ISO/IEC 62056 (DLMS/COSEM) sind zu beachten.
Die Software der Elektrizitätszähler soll nach Artikel 8a Absatz 3 Buchstabe b aus der Ferne aktualisiert werden können, ohne dass dies einen Einfluss auf die Eichung des Zählers hat.
Netzzustandsdaten nach Artikel 8a Absatz 3 Buchstabe c sind geeignet, dem Netzbetreiber Informationen zum Netzzustand zu liefern. Solche Daten umfassen namentlich Strom- und Spannungsmesswerte sowie Phasenwinkel. Auch unterbrochene Energieflüsse sollen erkannt und dem Netzbetreiber zeitnah gemeldet werden. Das bedeutet, dass die entsprechenden Daten zeitlich so bereitgestellt werden müssen, dass sie den Netzbetreiber im sicheren und effizienten Netzbetrieb unterstützen.
Intelligente Messsysteme sind in der Lage, solche Netzzustandsdaten an jedem angebundenen Messpunkt zu erfassen. Jedoch ist es nicht im Sinne eines effizienten Netzbetriebs, an jedem Messpunkt Netzzustandsdaten zu erfassen, sondern nur an vom Netzbetreiber ausgewählten Punkten.
Artikel 8a Absatz 3 Buchstabe d gibt vor, dass intelligente Messsysteme die Voraussetzungen
aufweisen müssen, um digitale Messmittel anderer Medien wie z.B. Gas, Wasser, Fernwärme
einzubinden. So wird ermöglicht, dass auch stromfremde Messdaten über das intelligente Messsystem abgerufen und verwaltet werden können. Die entsprechenden Kosten einer solchen