Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 17 Seiten
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Teilrevision der Stromversorgungsverordnung
die zunehmende Nutzung von Flexibilität (vgl. dazu Kapitel 2.3) im System nicht über die Einordnung in andere Kundengruppen zu verlangsamen oder eine Möglichkeit für unüberblickbare Tarifvielfalt zu schaffen, soll der Einsatz intelligenter Steuerungen per se kein ausreichender Grund für eine Einordnung in eine separate Kundengruppe sein. Lediglich ein im erheblichen Masse unterschiedliches Bezugsprofil der Elektrizität vom Netz ist massgebend, jedoch nur für grössere Endverbraucher mit einer Anschlussleistung von 15kVA. Das erleichtert die Tarifgestaltung und gewährleistet eine
einfache Struktur der Tarife.
2.2 Einführung von intelligenten Messsystemen
Mit dem neuen Artikel 17a StromVG erhält der Bundesrat die Kompetenz, Vorgaben zur Einführung intelligenter Messsysteme zu machen. Gemäss Smart-Grid-Roadmap2 sind intelligente Messsysteme, sogenannte Smart-Metering-Systeme, eine zentrale Komponente zukünftiger intelligenter Netze. Ihre Einführung wird als ein erster wichtiger Schritt in Richtung Smart-Grids betrachtet. Auf Verordnungsstufe werden die technischen Mindestanforderungen, welche die intelligenten Messsysteme zu
erfüllen haben, konkretisiert. Das schafft Rechts- und Investitionssicherheit für Netzbetreiber und gewährleistet, dass der durch intelligente Messsysteme entstehende Nutzen auch wirklich realisiert und damit ein volkswirtschaftlich positives Kosten-Nutzen-Verhältnis sichergestellt wird.3
Neben den technischen Mindestanforderungen werden im Zusammenhang mit der Einführung der Messsysteme die Übergangsregelungen derart gestaltet, dass den Betreibern genügend Zeit verbleibt, die komplexen Messsysteme umzustellen. Darüber hinaus werden Lastgangmessgeräte mit automatischer Datenübermittlung schrittweise auf Basis der Lebensdauer dieser Geräte abgelöst, um mittelfristig eine möglichst homogene Messinfrastruktur sicherzustellen. Nicht zuletzt werden notwendige Datenschutzbestimmungen zur Handhabung der schützenswerten Daten erlassen (vgl. Kapitel 2.4).
2.3 Intelligente Steuer- und Regelsysteme bei Endverbrauchern und Produzenten
Mit dem neuen Artikel 17b StromVG erhält der Bundesrat die Kompetenz, Vorgaben zum Einsatz von Steuer- und Regelsystemen zu machen. Der Einsatz von Steuer- und Regelsystemen, wozu auch der Einsatz von dezentralen Speichern zählt, ist neben der Verwendung von intelligenten Messsystemen gemäss der Smart Grid Roadmap ein weiteres zentrales Merkmal von intelligenten Netzen. Dem Markt oder dem Netz wird sogenannte Flexibilität zugeführt, die zum Ausgleich der Fluktuationen der neuen, erneuerbaren Energien notwendig ist. Unter Flexibilität wird die direkte oder indirekte
Beeinflussung der Produktion von Erzeugern oder des Verbrauchs von Endverbrauchern durch Netzbetreiber oder andere Akteure verstanden. Als Folge kann die Einspeisung in das Netz oder Entnahmen aus dem Netz moduliert werden. Jegliche Steuer- und Regeleingriffe seitens Marktakteuren haben aber aufgrund systemischer Vernetzungen im Stromversorgungssystem unvermeidlich auch Auswirkungen auf die elektrischen Netze. Eine Häufung marktgetriebener Eingriffe könnte unter Umständen im Verteilnetz zu technischen Problemen führen. Auch Eingriffe des Netzbetreibers können zu einer Nichtverfügbarkeit der gesteuerten Einrichtung für den marktdienlichen Einsatz führen. Damit kann sich die Interessenlage für einen Einsatz der Flexibilität am Markt und zur Einhaltung eines sicheren und effizienten Netzes in gewissen Situationen widersprechen.
2 „Smart Grid Roadmap Schweiz – Wege in die Zukunft der Schweizer Elektrizitätsnetze“, Bundesamt für Energie, 2015 (http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/38814.pdf).
3 Vgl. hierzu „Grundlagen der Ausgestaltung einer Einführung intelligenter Messsysteme beim Endverbraucher in der Schweiz – Technische Mindestanforderungen und Einführungsmodalitäten“, Bundesamt für Energie 2014 (http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37458.pdf).