Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/89: Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe · 25 Seiten

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1 Gegenstand der Vernehmlassung

Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe sind Chemikalien, die sich in einer Vielzahl von Produkten des täglichen Gebrauchs wiederfinden und zur illegalen Herstellung von explosionsfähigen Stoffen missbraucht werden können. In der Schweiz war die Regelung der Vorläuferstoffe bis 2005 in das Bundesgesetz vom 21. März 1969 über den Verkehr mit Giften (Giftgesetz) integriert. Seit dessen Aufhebung unterliegen die Vorläuferstoffe bei der Abgabe keinen Kontrollmechanismen mehr. Seit 2014 ist die Schweiz das einzige Land Europas, in dem diese Stoffe noch uneingeschränkt erhältlich sind. Das bestehende Gefälle zur EU birgt aber das Risiko, dass Kriminelle in die Schweiz ausweichen, um sich Vorläuferstoffe zu beschaffen oder diese in der Schweiz missbräuchlich zu verwenden. Angesichts der aktuellen terroristischen Bedrohung und im Wissen um das soeben erwähnte Risiko hat der Bundesrat beschlossen, den Vertrieb von Vorläuferstoffen zu überwachen, die Wirtschaftsakteure der betroffenen Sektoren für das Risiko eines Missbrauchs zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, Verdachtsfälle zu melden. Das neue Bundesgesetz soll zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Schweiz und zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus beitragen.

2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 das EJPD beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 23. März 2018.

Zur Teilnahme eingeladen wurden 83 Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten. Stellungnahmen eingereicht haben alle 26 Kantone, 4 Parteien (CVP, FDP, SP, SVP) sowie 20 Dachverbände, Organisationen und Institutionen. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben 2 Dachverbände (SAV, SGV). Eingegangen sind somit total 52 Vernehmlassungsantworten.

Beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Zu den detaillierten Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen. Sämtliche Stellungnahmen sind integral veröffentlicht unter: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2017.html

3 Allgemeine Beurteilung des vorliegenden Gesetzesentwurfes

3.1 Generelle Einschätzung

Rund 80% der Teilnehmenden (23 Kantone, 3 Parteien, 13 Organisationen/Institutionen) äussern sich zum vorliegenden Gesetzesentwurf zustimmend, wobei auch Änderungsvorschläge und Vorbehalte angebracht werden. Grundsätzlich begrüsst werden die Bestrebungen, mit dieser Gesetzesvorlage die innere Sicherheit besser zu gewährleisten und den internationalen Terrorismus besser bekämpfen zu können.

Vorbehaltlose Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf:

- 7 Kantone: AI, AR, BS, GL, JU, NE, UR

- 2 Parteien: SP, FDP

Die FDP stimmt der Vorlage zu, gibt aber auch zu bedenken, dass eine nachhaltige Bekämpfung von Terrorismus mit gut dotierten Sicherheitsbehörden und dem entsprechenden strafrechtlichen und präventiv-polizeilichen Dispositiv stehe und falle.