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Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 22 Seiten
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2Gibt das automatisierte Geldspiel dem Spieler die Möglichkeit, den Wert des Spielkredits auszuwählen, müssen die Zähler nach Absatz 1 Buchstaben a und b die Geldwertbeträge anzeigen.
4. Abschnitt: Jackpotsystem
Art. 15 Jackpot
1Der Jackpot ist ein Zusatzspiel, dessen Gewinn mit einem Teil des Basisspieleinsatzes oder mit einem separaten Einsatz finanziert wird. Die Auslösung des Gewinns kann durch das Ergebnis des Basisspiels oder durch ein unabhängiges Steuerungssystem bestimmt werden.
2Es können Bedingungen festgelegt werden, von deren Erfüllung es abhängt, ob eine Spielerin oder ein Spieler sich am Jackpot beteiligt oder nicht. Diese Bedingungen sind den Spielerinnen und Spielern bekannt zu geben.
3Ist ein Geldspiel an ein oder mehrere Jackpotsysteme angeschlossen, so müssen die Spielerinnen und Spieler mit einem Hinweis darüber informiert werden, an welche Jackpotsysteme das Geldspiel angeschlossen ist.
4Der Jackpotgewinn, der den Spielerinnen und Spielern in Aussicht gestellt wird, entspricht entweder einem Ausgangswert zuzüglich der Summe der Beiträge, die von den Geldspielen an den Jackpot geleistet werden (Increments), oder einem im Voraus festgelegten fixen Bar- oder Sachpreis.
5Wird der Jackpot von mehreren Spielerinnen und Spielern gleichzeitig ausgelöst, so wird der Jackpotgewinn zu gleichen Teilen unter diesen Spielerinnen und Spielern aufgeteilt.
Art. 16 Anforderungen an die Konzeption von Jackpotsystemen
Das Jackpotsystem muss derart konzipiert sein, dass:
a. keine Rückschlüsse auf den Zeitpunkt möglich sind, zu dem der Jackpot ausgelöst wird;
b. bei einer technischen Störung keinerlei Daten verloren gehen und die Jackpotsumme rekonstruiert werden kann.
Art. 17 Bedingungen für die Auslösung eines Jackpots
1Für die Auslösung eines Jackpots sind zum Voraus Bedingungen festzulegen. Diese dürfen unter Vorbehalt von Artikel 21 bis zur Auslösung des Jackpots nicht verändert werden.
2Die Wahrscheinlichkeit, dass der Jackpot ausgelöst wird, muss bei allen automatisierten Geldspielen, die an das Jackpotsystem angeschlossen sind, unter denselben Teilnahmebedingungen dieselbe sein.