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Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 22 Seiten

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Art. 41 Vom DZS bei online durchgeführten Spielen erfasste Daten

(Art. 63 Abs. 1 VGS)

1Am Ende jeder Spielsitzung sind vom Datenaufzeichnungssystem (DZS) folgende Daten zu erfassen:

a. das Datum sowie die Uhrzeit des Beginns und Endes der Spielsitzung;

b. die Kennung der Spielerin oder des Spielers;

c. die Kennung des Spiels und des Tisches;

d. das gespielte Spiel und dessen Version;

e. die Anzahl der Spieleinheiten in der Spielsitzung;

f. den Gesamtbetrag aller Einsätze in der Spielsitzung;

g. den Gesamtbetrag aller Gewinne in der Spielsitzung;

h. den Gesamtbetrag der als Werbegeschenk abgegebenen Einsätze, die in der Spielsitzung gesetzt wurden;

i. den Gesamtbetrag als Werbegeschenk abgegebenen Einsätze, die in der Spielsitzung gewonnen wurden;

j. den verrechnungssteuerpflichtigen Gesamtbetrag der einmaligen Gewinne;

k. die Daten des Spielerkontos am Ende der Spielsitzung, insbesondere die einlösbaren und nicht einlösbaren Beträge;

l. die Kennung eines allfälligen Jackpots;

m. das Datum und die Uhrzeit der Datenerfassung nach den Buchstaben a–l.

2Als Ende einer Spielsitzung nach Absatz 1 gilt der Zeitpunkt, in dem eine Spielerin oder ein Spieler ein bestimmtes online durchgeführtes Spiel beendet, offline geht, ein anderes Spiel beginnt oder an einen anderen Tisch wechselt.

3Bei allen Transaktionen, welche die für die Spielerin oder den Spieler verfügbaren Beträge verändern, und bei jeder Änderung des administrativen Status des Spielerkontos sind ausserdem folgende Daten zu erfassen:

a. die Kennung der Spielerin oder des Spielers;

b. die Kennung der Transaktion;

c. die Transaktionsart;

d. der administrative Status des Spielerkontos;

e. der Betrag der Transaktion;

f. die Daten des Spielerkontos nach der Transaktion, insbesondere den Betrag des durch die Spielerinnen und Spieler einlösbaren Aktivsaldos sowie den Betrag des durch die Spielerinnen und Spieler nicht einlösbaren Aktivsaldos;

g. sämtliche Kommentare im Zusammenhang mit der Transaktion;

h. das Datum und die Uhrzeit der Datenerfassung nach den Buchstaben a–g.