Vorlage
Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 22 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 19Fedlex · Vorlage
q. ein Zertifikat, eine Bescheinigung und den Prüfbericht einer Stelle nach Artikel 60 VGS, aus welchen hervorgeht, dass die automatisierten Geldspiele den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
3Zu den Online-Spielbankenspielen kann die ESBK folgende Angaben und Unterlagen einfordern:
a. Name und Adresse des Inverkehrbringers;
b. Beschreibung der eingesetzten Hard- und Software wie Schemata und Ablaufdiagramme;
c. Angaben über den Ablauf des Spiels;
d. Beschreibung der angewandten Prüfverfahren;
e. Funktion und Aufbau des Zufallszahlengenerators;
f. die Art und Weise, wie die einzelnen Spielereignisse und Spielergebnisse zu Stande kommen;
g. den Höchstgewinn in der einzelnen Spieleinheit;
h. die Art der Berechnung sowie die Ergebnisse der Spielstatistik;
i. die Anzahl sowie die Ergebnisse der durchgeführten Testspiele oder Spielsimulationen;
j. die Auszahlungsquote;
k. die Wahrscheinlichkeit der Gewinnspiele;
l. den Sourcecode;
m. Methode zur eindeutigen Identifizierung des Spiels;
n. ein Zertifikat, eine Bescheinigung und den Prüfbericht einer Stelle nach Artikel 60 VGS, aus welchen hervorgeht, dass die automatisierten Geldspiele den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
4Zu den Jackpotsystemen kann die ESBK folgende Angaben und Unterlagen einfordern:
a. Name und Adresse des Inverkehrbringers und des Herstellers, wenn diese nicht identisch sind;
b. Typen-, Modell- oder Seriennummer (Identifikationsnummer);
c. Zeichnungen und Pläne der Jackpotsysteme sowie ihrer Komponenten und Bauteile;
d. Beschreibung der eingesetzten Hard- und Software wie Schemata und Ablaufdiagramme;
e. Angaben über den Ablauf des Spiels;
f. Beschreibung der angewandten Prüfverfahren;
g. Typen-, Modell- oder Seriennummer der an das Jackpotsystem angeschlossenen automatisierten Geldspiele;