Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/73: Arbeitslosenversicherung: Anpassungen zur administrativen Entlastung · 24 Seiten

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3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

3.3.1 Auswirkungen auf einzelne gesellschaftliche Gruppen

Unternehmen

Während die Streichung der Pflicht zur Suche oder Annahme von Zwischenbeschäftigungen, nur von KAE und SWE betroffene Unternehmen entlastet, betreffen die Änderungen im Bereich E- Government Unternehmen jeglicher Branchen, Sektoren und Grössenordnung.

Direkte Regulierungskosten

Die Änderungen im Bereich KAE/SWE und E-Government verursachen keine direkten Regulierungskosten bei den Unternehmen. Sie würden diese, vorausgesetzt die aktuell gültigen Vorschriften würden noch durchgesetzt, sogar entlasten. Die Bedeutung der Zwischenbeschäftigung während des Bezugs von KAE oder SWE war in der Praxis immer gering. Die Beziehenden müssen aufgrund der gesetzlichen Regelung jederzeit bereit sein, ihr Arbeitspensum in ihrem angestammten Betrieb wiederaufzunehmen. Diese Bedingungen schränken die Möglichkeiten, eine Zwischenbeschäftigung zu finden, stark ein. Aus diesem Grund verzichtet der Bund auf die Durchsetzung der Pflicht zur Suche und Annahme einer Zwischenbeschäftigung beim Bezug von KAE und SWE. Es erfolgen seither keine Kontrollen und Sanktionen mehr durch die kantonalen Amtsstellen.

Indirekte Regulierungskosten und weitere Auswirkungen

Da die Pflicht zur Zwischenbeschäftigungen bei KAE und SWE als «toter Buchstabe» gilt, wird durch deren Aufhebung die Rechtssicherheit erhöht.

Der Wegfall der «andauernden und erheblichen Arbeitslosigkeit» als Voraussetzung für eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer von KAE kann sich auf Unternehmen positiv auswirken, wenn der Bundesrat anhand der neuen Voraussetzungen frühzeitig auf konjunkturelle Schwankungen reagieren und dadurch bei Unternehmen die Entlassung von Arbeitnehmenden verhindert werden kann.

Durch die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für verschiedene E-Government Anwendungen wird die Basis für eine moderne Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden gelegt. In bereits laufenden Projekten werden Services (beispielsweise die Möglichkeit, einen Antrag auf KAE elektronisch einzureichen) bereitgestellt, welche den administrativen Aufwand von Unternehmen verringern.

Haushalte

Arbeitnehmende

Für Arbeitnehmende bei KAE oder SWE beziehenden Unternehmen wird durch den Wegfall der Pflicht zur Suche oder Annahme einer Zwischenbeschäftigung bzw. durch dessen gesetzliche Verankerung die Rechtssicherheit erhöht. Weiter sind sie indirekt vom Ersatz der bisherigen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer von KAE betroffen, da Unternehmen in konjunkturell schwierigen Situationen nach Möglichkeit frühzeitig länger KAE abrechnen und dadurch die Entlassung von Arbeitnehmenden verhindern und deren Löhne sichern können. Die Anpassungen im Bereich E-Government tragen längerfristig zu einer einfacheren Kommunikation zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern bei.

Konsumenten, Steuerpflichtige, Eigentümer und soziale Gruppen

Die Konsequenzen der gesetzlichen Anpassungen auf Konsumenteninnen und Konsumenten, Steuerpflichtige, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie soziale Gruppen wurden geprüft. Dabei sind weder Verschiebung der Anreize, noch direkte oder indirekte Auswirkungen festgestellt worden.

3.3.2 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die Gesetzesänderungen haben keine direkte Auswirkung auf die Gesamtwirtschaft. Die gesetzliche Grundlage für E-Government erleichtert die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Behörden, Unternehmen und Bürger. Die Vereinfachungen führen zu einer administ-

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