Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/73: Arbeitslosenversicherung: Anpassungen zur administrativen Entlastung · 24 Seiten
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4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
4.1 Verhältnis zur Legislatur
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 2016 zur Legislaturplanung 2015–201912 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 2016 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt. Die dieser Vorlage zugrundeliegende Problematik wurde in einem parlamentarischen Vorstoss aufgenommen, um eine Revision zu erwirken.
4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates
Strategie "Digitale Schweiz"
Die bundesrätliche Strategie «Digitale Schweiz» vom 20. April 2016 hält fest, dass die Verwaltung den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in ihrer Tätigkeit und Interaktion mit Bevölkerung und Wirtschaft Rechnung zu tragen hat. Transparente, wirtschaftliche und medienbruchfreie elektronische Behördenleistungen schaffen einen Mehrwert für Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz. Die Modernisierungen der existierenden Informationssysteme im Kontext von E-Government zielen auf eine vereinfachte Interaktion mit Bevölkerung und Wirtschaft ab und stehen im Einklang mit der Strategie «Digitale Schweiz».
E-Government Strategie Schweiz
Bund, Kantone und Gemeinden verfolgen eine gemeinsame E-Government-Strategie. Mit der Umsetzung der Strategie streben sie die Umsetzung des folgenden Leitbildes an:
«E-Government ist selbstverständlich: transparente, wirtschaftliche und medienbruchfreie elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung»
In der E-Government-Strategie haben Bund, Kantone und Gemeinden vier Ziele festgehalten:
1) Dienstleistungsorientierung: Die elektronischen Behördenleistungen sind einfach nutzbar, transparent und sicher.
2) Nutzen und Effizienz: E-Government schafft für Bevölkerung, Wirtschaft und Behörden einen Mehrwert und reduziert bei allen Beteiligten den Aufwand bei der Abwicklung von Behördengeschäften.
3) Innovation und Standortförderung: E-Government nutzt Innovationen und fördert damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes und Lebensraums Schweiz.
4) Nachhaltigkeit: Die Mehrfachnutzung von Lösungen wird gefördert. Bund und Kantone stellen die Nachhaltigkeit von E-Government-Diensten sicher, indem sie Voraussetzungen für deren Organisation, Finanzierung und den Betrieb schaffen.
2007 hat der Bundesrat die erste E-Government-Strategie Schweiz verabschiedet. Deren Umsetzung haben Bund, Kantone und Gemeinden basierend auf den Modalitäten der öffentlichrechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit bis Ende 2015 verfolgt. Im Auftrag des Steuerungsausschusses hat die Geschäftsstelle gemeinsam mit den verschiedenen involvierten Akteuren die Strategie von 2007 weiterentwickelt. Die aktuelle E-Government-Strategie haben der Bundesrat, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Vorstände des Städte- und des Gemeindeverbandes per Ende 2015 unterzeichnet.
IIZ
Die drei Departementsvorstehenden des EDI, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) haben den Einsetzungsbeschluss zur Weiterentwicklung der nationalen IIZ am 29.
12 BBl 2016 1105 601-01.2-00001 \ COO.2101.104.2.3066134 20/24