Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/73: Arbeitslosenversicherung: Anpassungen zur administrativen Entlastung · 24 Seiten
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rativen Entlastung bei den Unternehmen und tragen zu wirtschafts- und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen bei. Indirekt leisten die Vereinfachungen einen Beitrag für Effizienzsteigerungen bei den Unternehmen, Produktivitätswachstum und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum.
Die administrativ vereinfachte Beantragung von KAE und SWE machen den Einsatz dieser Instrumente attraktiver. Durch den Ersatz der Voraussetzung «andauernden und erheblichen Arbeitslosigkeit» für eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer durch die neuen Voraussetzungen soll sichergestellt werden, dass der Bundesrat die Massnahme frühzeitig und bedarfsgerecht einsetzen kann, damit diese die gewünschte präventive Wirkung entfalten kann. Die rechtzeitige, zielgerichtete und zeitlich begrenzte Verlängerung der Höchstbezugsdauer von KAE kann sich somit einerseits stabilisierend auf die Konjunktur und damit positiv auf die Gesamtwirtschaft auswirken. Andererseits besteht ein Risiko, dass KAE drohende Arbeitslosigkeit nur verzögert anstatt zu verhindern. Die Folge könnte sein, dass KAE strukturerhaltend wirkt, was sich langfristig nachteilig auf die Gesamtwirtschaft auswirken würde. Dieses Risiko wird durch die neuen Voraussetzungen eingeschränkt, weil die erforderlichen Indikatoren zum Entscheidungszeitpunkt dem aktuellen Stand entsprechen und zeitnah verfügbar sind. Aktuelle Erkenntnisse aus der Arbeitsmarktforschung schätzen die Wirkung von KAE jedoch als grundsätzlich positiv ein und zeigen, dass diese zwischen 2009 und 2014 ein effektives Instrument darstellten, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Insgesamt besteht wenig Evidenz für strukturerhaltende Effekte.
Zusammengefasst halten sich die Konsequenzen der vorliegenden Teilrevision des AVIG in engen Grenzen. Die wenigen direkten Auswirkungen sind positiv zu bewerten.
3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die gesetzlichen Anpassungen haben keinen direkten Einfluss auf die Gesellschaft. Indirekt wirkt sich die zuvor beschriebenen positiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft positiv auf die Gesellschaft aus.
3.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die gesetzlichen Anpassungen haben keine Auswirkungen auf die Umwelt.
3.6 Andere Auswirkungen
Ein Effizienzgewinn bei der Kommunikation der Vollzugsstellen der ALV mit Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern sowie bei der Datenbearbeitung durch Einführung der elektronischen Dienstleistungen ermöglicht ihre Konzentration auf eine bessere, zielgerichtete Beratung und trägt zu einer schnelleren und nachhaltigeren Integration in den Arbeitsmarkt bei. Dadurch kann eine allfällige Aussteuerung verhindert werden, was im schlimmsten Fall zu einer Sozialhilfeabhängigkeit führen kann.
Mit der Vereinfachung des Datenaustausches und der Datenbearbeitung zwischen ALV und IV wird eine verbesserte und effizientere Zusammenarbeit der beiden Versicherungen ermöglich. Arbeitslose Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können rechtzeitig und mittels schlanker Prozesse durch die IV abgeklärt und mittels ihrer Kernkompetenz der Eingliederungsberatung betreut werden. Dadurch erhöht sich die Chance, die Betroffenen bereits während der Arbeitslosigkeit in die Arbeitswelt einzugliedern, ohne dass sie von der ALV in die IV übertreten oder sich allenfalls bei der Sozialhilfe anmelden müssten.
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