Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/92: Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) · 25 Seiten

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4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

Das Projekt Vote électronique hat Schnittstellen zu den folgenden Strategien des Bundesrates:

- Strategie Digitale Schweiz vom 5. September 201816

- E-Government Strategie Schweiz17

Das Projekt Vote électronique wird im Aktionsplan zur Strategie Digitale Schweiz im Aktionsfeld „Politische Partizipation und E-Government“ verankert18. Zudem ist Vote électronique eines der strategischen Projekte des Schwerpunktplans von E-Government Schweiz.19

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit

Die Revisionsvorlage stützt sich auf Artikel 39 Absatz 1 BV, der dem Bund die Kompetenz zur Regelung der Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten gibt. Die elektronische Stimmabgabe fördert die präzise und damit korrekte Ergebnisermittlung und trägt damit zur Verwirklichung der in Artikel 34 BV verankerten Wahl- und Abstimmungsfreiheit bei. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben gewährleisten die Ausübung der politischen Rechte, verlangen jedoch nicht, dass den Stimmberechtigten zwingend mehrere Stimmkanäle zur Verfügung stehen müssen.

5.2 Internationale Empfehlungen

Die Empfehlung des Ministerrates des Europarates Rec[2017]520 enthält Standards für die elektronische Stimmabgabe. Diese sind nicht bindend, bieten bei der Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen aber Anhaltspunkte, wie die demokratischen Grundsätze in elektronischen Stimmverfahren gewährleistet werden können. Die Empfehlung des Europarates wurde 2017 revidiert und ersetzte die vorherige aus dem Jahr 2004. Die vorliegende Revisionsvorlage entspricht den empfohlenen Standards. In Bezug auf die elektronische Stimmabgabe werden insbesondere die Verifizierbarkeit, die Zertifizierung von System und Betrieb sowie ein angemessenes Risikomanagement gefordert.

5.3 Erlassform

Gemäss Artikel 164 Absatz 1 BV erlässt die Bundesversammlung alle wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes.

16 Strategie Digitale Schweiz, S. 22, verfügbar unter: www.bakom.ch > Digitale Schweiz und Internet > Digitale Schweiz.

17 www.egovernment.ch > Menü > Umsetzung > E-Government-Strategie.

18 Aktionsplan Digitale Schweiz, Ziffer 5.2, verfügbar unter: www.bakom.ch > Digitale Schweiz und Internet > Digitale Schweiz

19 www.egovernment.ch > Menü > Umsetzung > Schwerpunktplan

20 Verfügbar unter www.coe.int > Committee of Ministers > CM Search > Document reference: Rec[2017]5.