Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/92: Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) · 25 Seiten

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Stimmabgabe gewährleistet bleibt. Die Stimmabgabe an der Urne muss auch für solche für die elektronische Stimmabgabe angemeldete Stimmberechtigte stets möglich sein.

1.3 Begründung und Bewertung

Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft seit mehr als einem Jahrzehnt und damit auch die Gewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich der politischen Rechte hat man dies bereits um die Jahrtausendwende erkannt. Bundesrat und Parlament haben die politischen Weichen frühzeitig im Hinblick auf die sich wandelnden Bedürfnisse gestellt. Werden stets mehr Tätigkeiten elektronisch abgewickelt, so müssen auch die Interaktionen mit staatlichen Stellen entsprechend ausgestaltet werden. E-Voting trägt damit der gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Die Einführung der elektronischen Stimmabgabe ist ein längerfristiger Prozess. Selbst im ordentlichen Betrieb wird es mutmasslich noch Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte, dauern, bis alle Stimmberechtigten in allen Kantonen elektronisch stimmen und wählen können.

Die elektronische Stimmabgabe kommt insbesondere, aber nicht ausschliesslich den Auslandschweizer Stimmberechtigten zugute, weil sie ihnen die tatsächliche Teilnahme an einem Urnengang besser ermöglicht. Weiter dient die elektronische Stimmabgabe Stimmberechtigten mit einer Behinderung, welche dank dieser ihre Stimme autonom abgeben können. Die elektronische Stimmabgabe führt auch dazu, dass grundsätzlich keine ungültigen Stimmabgaben mehr möglich sind. Sie verhindert Unschärfen in diesem Zusammenhang und trägt dadurch zu einer zuverlässigen Ermittlung des Stimm- und Wählerwillens bei.

Die elektronische Stimmabgabe bewährt sich bei eidgenössischen Urnengängen seit 2004 mittlerweile in über 300 erfolgreichen Versuchen. Damit verfügen die Behörden über die nötigen Erfahrungen und Kenntnisse, um die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz zu garantieren. In der rund fünfzehnjährigen Versuchsphase wurden in den meisten Kantonen Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe geschaffen sowie E-Voting-Systeme und die für den sicheren Betrieb nötige Infrastruktur in Betrieb genommen. Die Kantone haben zusammen mit den Gemeinden neue Prozesse für die elektronische Stimmabgabe implementiert und die Stimmberechtigten zur Handhabung der elektronischen Stimmabgabe instruiert.

Das vollständig verifizierbare System der Schweizerischen Post steht kurz vor der Fertigentwicklung und soll ab dem Jahr 2019 einsatzbereit sein. Damit steht die Erreichung eines wichtigen Meilensteins kurz bevor. Mit der Offenlegung des Quellcodes und dem öffentlichen Intrusionstest wird sich die Öffentlichkeit ein Bild darüber verschaffen können, wie die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe umgesetzt ist. Die Entwicklungsfortschritte beim System der Schweizerischen Post einerseits und der Entscheid des Kantons Genf andererseits führen zu einer Konsolidierung auf der Seite der Systemanbieter. In ihrem Planungsinstrument haben sich Bund und Kantone grundsätzlich für den Einsatz mehrerer E-Voting-Systeme in der Schweiz ausgesprochen. Die vorge-