Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/18: Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) · 21 Seiten
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Die Situationsanalyse stellt den aktuellen Zustand des Verkehrssystems sowie von Siedlung, Landschaft und Umwelt dar. Diese Analyse ermöglicht es, die Massnahmen und deren Priorisierung herzuleiten (siehe Bst. e).
Mit der Trendanalyse ist die künftige Entwicklung aufzuzeigen, wie sie ohne die Umsetzung des Agglomerationsprogramms und der darin enthaltenen Massnahmen eintreten könnte. Die wichtigsten Entwicklungstrends unter Angabe des Planungshorizonts werden darin aufgeführt.
Buchstabe b (Zukunftsbild)
Eine koordinierte Planung in den Bereichen Verkehr und Siedlung, inklusive Landschaft, kann nicht auf quantitative und statistische Aspekte reduziert werden. Ähnlich wie bei einem Raumkonzept muss in einem Agglomerationsprogramm deshalb in einem Zukunftsbild aufgezeigt werden, welche künftige räumliche Struktur von Verkehr, Siedlung und Landschaft angestrebt werden soll. Es soll auf einen Planungshorizont von mindestens 20 Jahren ausgerichtet werden.
Im Agglomerationsprogramm sind Raumtypen und deren Entwicklungsziele, die wichtigsten Verkehrselemente (z.B. wichtige Schlüsselmassnahmen, wichtige Netzteile) und deren Abstimmung auf die Siedlungsentwicklung sowie die wichtigsten Natur- und Landschaftsräume und deren Vernetzung festzuhalten. Das Zukunftsbild ist unter Beachtung der Zielwerte für die MOCA-Indikatoren sowie des Raumkonzepts Schweiz und der kantonalen Raumentwicklungskonzepte zu definieren.
Soweit das Zukunftsbild im Prüfbericht des ARE der Vorgängergeneration als vollständig und zielführend beurteilt wurde, muss es nicht in jeder Generation vollständig überarbeitet werden; es genügt, dieses nach Massgabe der beobachteten Entwicklungen oder gemäss den Hinweisen des Bundes anzupassen oder zu verbessern. Damit soll eine Kontinuität über die Generationen hinweg sichergestellt werden.
Buchstabe c (Handlungsbedarf)
Basierend auf einem Vergleich zwischen der Situations- und Trendanalyse, dem Zukunftsbild sowie dem Stand der Umsetzung der Massnahmen gemäss den Leistungsvereinbarungen der Vorgängergenerationen ist im Agglomerationsprogramm der Handlungsbedarf in den Bereichen Verkehr und Siedlung, inklusive Landschaft, herzuleiten. Unter diesem Punkt soll im Agglomerationsprogramm nachvollziehbar dargetan werden, welche Probleme in der aktuellen Generation prioritär behandelt werden müssen sowie welche Schwerpunkte daraus in Bezug auf die Teilstrategien und Massnahmen abgeleitet werden. Dabei sollen auch die nationalen, kantonalen und weitere relevante Planungen berücksichtigt werden (strategische Entwicklungsprogramme Nationalstrassen und Schiene, Sachpläne, kantonale und regionale Richtpläne). Dieser Baustein dient als Scharnier zwischen den verschiedenen Generationen von Agglomerationsprogrammen und spielt eine zentrale Rolle in der Erarbeitung eines neuen Agglomerationsprogramms. Deshalb muss er in jeder Generation aktualisiert werden.
Buchstabe d (Teilstrategien)
Die Teilstrategien in den Bereichen Verkehr und Siedlung, unter Berücksichtigung von Landschaftsaspekten, sollen die geplanten Aktionsfelder darstellen. Sie haben aufzuzeigen, wie das Zukunftsbild gemäss Buchstabe b erreicht und wie dem Handlungsbedarf gemäss Buchstabe c nachgekommen wird. Sie müssen räumlich konkret sein und auf die spezifische Situation der beitragsberechtigen Stadt oder Agglomeration eingehen.
Die Teilstrategie im Bereich Verkehr soll Netzkonzepte zu allen Verkehrsträgern (öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr sowie Velo- und Fussverkehr) enthalten. Weiter enthält sie Angebotskonzepte des öffentlichen Verkehrs, die Entwicklung multimodaler Angebote, eine Parkraumpolitik sowie das Verkehrs- und Mobilitätsmanagement. Dabei ist auch aufzuzeigen, wie die Trägerschaft den Übergang zwischen den nationalen und den nachgelagerten Verkehrsnetzen und -angeboten sicher-