Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/18: Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) · 21 Seiten
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1. Für den Bund
Die bisherigen Erfahrungen verdeutlichen, dass mit dem Programm Agglomerationsverkehr ein sehr wirksames und effizientes Entwicklungsprogramm geschaffen wurde; damit kann der Bund nach Massgabe der Agglomerationspolitik 2016+, der Ziele des MinVG, des Raumplanungsrechts sowie des Raumkonzepts Schweiz auf die Abstimmung von Verkehr und Siedlung einwirken.
Unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens hat der Bund während der letzten Jahren die Anforderungen zu den Agglomerationsprogrammen konkretisiert sowie Kriterien und Verfahren zu deren Prüfung entwickelt. Die vom ARE geschaffene Prüfmethode, die sich bewährt hat, wurde nach jeder Generation optimiert. Auch die beteiligten Bundesämter konnten ihre Organisationen und Abläufe darauf abstimmen. Aufgrund der Schaffung des NAF mit unbefristeter Laufzeit können im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr ausserdem gewisse Abläufe standardisiert werden, was zu einer gewissen Vereinfachung führen wird. In der PAVV sollen nun diese konkretisierten Anforderungen, die Kriterien und das Verfahren zur Prüfung verbindlich festgelegt werden, womit eine rechtsstaatliche Grundlage für die Erarbeitung und Prüfung der Agglomerationsprogramme geschaffen wird.
Trotz der möglichen Vereinfachung der Abläufe bleiben die Vorbereitung und Durchführung des Prüfverfahrens sowie die Begleitung der Trägerschaften komplexe, ressourcenintensive Aufgaben für das ARE. Es ist deshalb periodisch zu überprüfen, ob die Ressourcensituation des ARE dieser Aufgabenerfüllung noch genügt.
Weitere Auswirkungen für den Bund sind nicht ersichtlich.
2. Für die Kantone und Gemeinden, insbesondere auch für die Städte, Agglomerationen und Berggebiete
Das Programm Agglomerationsverkehr hat massgeblich dazu beigetragen, dass auf Stufe Agglomerationen und Städte geeignete Kooperationsformen aufgebaut wurden. Damit wurde auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestärkt, was massgeblich zu einer besseren Abstimmung von Siedlung und Verkehr beiträgt. Diese Kooperationsformen und ihre Abläufe können sich jetzt auf die vom Bund konkretisierten Anforderungen an die Agglomerationsprogramme abstützen, die insbesondere in der PAVV enthalten sind. Dies wird zu einer effizienteren und wirksameren Erarbeitung und Umsetzung der Agglomerationsprogramme beitragen.
Wie der Bund haben auch die Kantone und Gemeinden in den letzten Jahren Erfahrungen gesammelt und ihre Prozesse den Anforderungen des Programms Agglomerationsverkehrs angepasst. Die Überführung in ein definitives Programm mit unbefristetem Fonds erlaubt ihnen nun, diese Prozesse zu konsolidieren. Bisher wurden die Agglomerationsprogramme eher in Form von Projektorganisationen erarbeitet. Diese können jetzt in standardisierte Abläufe und Strukturen überführt werden.
Mit der Festlegung der Anforderungen an die Agglomerationsprogramme und der Kriterien für deren Prüfung in der PAVV werden nun Transparenz und Rechtssicherheit im Prüfverfahren geschaffen, sodass eine Behandlung aller Agglomerationsprogramme, die den Grundsätzen rechtstaatlichen Handelns nach Artikel 5 BV entspricht, sichergestellt werden kann. Dies kommt den beteiligten Akteuren der Agglomerationsprogramme zugute.
3. Für die Volkswirtschaft, die Gesellschaft, die Umwelt sowie andere Auswirkungen
Den Städten, Agglomerationen und Metropolitanräumen kommt als Motoren der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung eine steigende Bedeutung zu. Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung haben eine zunehmende Mobilität mit entsprechender Überlastung der Verkehrssysteme und zusätzlichen Umweltbelastungen zur Folge. Effiziente und umweltfreundliche Verkehrssysteme in den Agglomerationen sind ein entscheidender Standortfaktor und tragen somit dazu bei, die Wirtschaftskraft der Agglomerationen zu erhalten und zu steigern.
Mit der Festlegung von Anforderungen an die Agglomerationsprogramme in einem Erlass ergibt sich insgesamt eine positive Auswirkung auf die Volkswirtschaft. Aufgrund der besseren Abstimmung zwischen Verkehr und Siedlung wird eine Verbesserung der Umweltsituation erwartet. Weitere Auswirkungen der vorgelegten Departementsverordnung auf die erwähnten Bereiche sind nicht ersichtlich.