Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/18: Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) · 21 Seiten
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IV. Rechtliche Aspekte
Die Schaffung einer Departementsverordnung betreffend das Programm Agglomerationsverkehr steht im Einklang mit dem übergeordneten Recht (vgl. Art. 7 Bst. b NAFG, Art. 17a ff. MinVG, Art. 19 ff. MinVV). Die Totalrevision der PAvV stützt sich auf Artikel 18a Absatz 3 MinVV.
Die Änderungen haben keine Berührungspunkte mit dem internationalen Recht und verstossen insbesondere nicht gegen internationale Verpflichtungen der Schweiz.
Von der Ausgabebreme sind keine Bestimmungen betroffen.