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Vernehmlassung 2020/26: Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme · 21 Seiten

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Art. 11

Aufgehoben

Art. 13 Bst. n, o und p

Das PISA dient zur Erfüllung folgender Aufgaben:

n. Prüfung und Kontrolle der Ausbildungsgutschriften;

o. Fallführung im Rahmen der psychologischen Betreuung von Angehörigen der Armee während des Militärdienstes;

p. Verwendung seiner Daten in anonymisierter Form zur Beantwortung von Anfragen zu statistischem Zahlenmaterial betreffend das VBS.

Art. 14 Abs. 1 Bst. abis, cbisund n, Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 4

1Das PISA enthält folgende Daten der Stellungspflichtigen, der Militärdienstpflichtigen, des für die Friedensförderung vorgesehenen Personals sowie von Zivilpersonen, die von der Truppe betreut oder für einen befristeten Einsatz der Armee beigezogen werden:

abis. die bei der Rekrutierung mittels Untersuchungen, Tests und Befragungen erhobenen und als Grundlage für die Entscheide nach Buchstabe a dienenden Daten über:

1. den Gesundheitszustand: Anamnese, Elektrokardiogramm, Lungenfunktion, Hör- und Sehvermögen, Intelligenztest, Textverständnistest, Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen, freiwillige Labor- und Röntgenuntersuchungen,

2. die körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten,

3. die Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein sowie Veranlagung zu Handlungen,

4. die Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit,

5. die soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe,

6. die Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen: funktionsbezogene Eignungsprüfungen, soweit sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil nach den Ziffern 1–5 ergibt,

7. das grundsätzliche Kaderpotenzial: Potenzial zur Verwendung als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier,

8. die persönlichen Interessen betreffend Erfüllung der Militärdienstpflicht,

9. das Gefahrenpotenzial betreffend den Missbrauch der persönlichen Waffe;