Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/28: Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) · 23 Seiten

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Abs. 2

Stellt die Suva fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Asbestsanierungsunternehmens nicht mehr bestehen, kann sie die Anerkennung entziehen. Artikel 84 Anforderungen an Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanie-

rungen

Es werden die Anforderungen an Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen festgelegt. Diese Spezialistinnen und Spezialisten müssen namentlich Kenntnisse in den in Buchstaben a - f aufgelisteten Themen nachweisen können.

Artikel 85 Fortbildung der Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen

Mit diesem neuen Artikel zur Fortbildung soll sichergestellt werden, dass die Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen stets über die erforderlichen aktuellen Fachkenntnisse für Asbestsanierungen verfügen.

Artikel 86 Meldepflicht für Asbestsanierungsunternehmen

Abs. 1

Anerkannte Asbestsanierungsunternehmen müssen alle Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, vor deren Ausführung der Suva melden.

7. Kapitel: Untertagarbeiten

Dieses Kapitel enthält die für Untertagarbeiten massgebenden Bestimmungen.

Artikel 87 Meldepflicht

Abs. 1

Unter «allen» Untertagarbeiten sind alle zur Ausführung gelangenden Tunnel- und Stollenbauprojekte sowie umfangreiche Unterhalts- und Sanierungsarbeiten zu verstehen. Abs. 2

In Zukunft sollen neu nur noch kleinere Unterhaltsarbeiten von der Meldepflicht ausgenommen sein. Grössere Unterhaltsarbeiten sind oft umfangreichen Untertagarbeiten gleich zu stellen und müssen daher der Suva gemeldet werden.

Artikel 89 Redundante Energieversorgung

Es soll neu nicht nur von der Stromversorgung, sondern generell von der Energieversorgung gesprochen werden. Um sicherzustellen, dass die Anlagen jederzeit mit Energie versorgt werden, muss die Energieversorgung redundant ausgeführt sein.