Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/28: Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) · 23 Seiten

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1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Artikel 52 Ein- und Anbauten am Gerüst

Der neue Titel entspricht dem Inhalt des Artikels besser.

Neu müssen Anpassungen am Gerüst zusammen mit dem Gerüstebauer erfolgen. Daher muss für diese Anpassungen die Einwilligung des Gerüstebauers eingeholt werden.

2. Abschnitt: Arbeitsgerüste Artikel 53 Begriff

Abs. 1

Der Absatz wird insofern ergänzt, als dass die Arbeitsgerüste auch als Absturzsicherung dienen. Dies wurde in der Praxis bisher schon so gehandhabt.

Abs. 2

Arbeitsbühnen sind in der Regel immer Hubarbeitsbühnen. Dementsprechend wird der Begriff «bewegliche Arbeitsbühnen» durch «Hubarbeitsbühnen» ersetzt.

Artikel 54 Verbot von Arbeitsgerüsten aus vertikal tragenden Holzstangen

Holzgerüste, d.h. Arbeitsgerüste aus vertikal tragenden Holzstangen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Ihre Verwendung wird daher neu verboten.

Artikel 56 Zugänge zu Arbeitsplätzen

Abs. 1

Gerüsttreppen sind viel sicherer als Durchstiegsbeläge. Zudem werden in der Schweiz Durchstiegsbeläge nur selten verwendet. Daher werden diese neu nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen (Bst. a – c).

Abs. 3

Bei Bauarbeiten sind höhere Anforderungen an die Personentransporte zu stellen, als dies die allgemeinen Bestimmungen der VUV vorschreiben. Auf Baustellen werden oft Materialaufzüge an Gerüsten für Personentransporte benützt. Ab einer Höhe von 25 m müssen an Personentransporte erhöhte Anforderungen gestellt werden. Dies ist der Grund, weshalb in Absatz 3 vorgeschrieben wird, dass bei Gerüsten ab einer Höhe von 25 m nur Aufzüge zugelassen sind, die vom Hersteller auch für Personentransporte vorgesehen sind. Mit „Aufzügen“ sind Einrichtungen gemeint, die von der Konstruktion her Personen oder Material transportieren können.

Abs. 4

Um zu verhindern, dass Personen abstürzen oder Material herunterfällt, sind Gerüsttreppen neu in Zukunft stirnseitig mit einem dreiteiligen Seitenschutz auszubilden.