Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/28: Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) · 23 Seiten
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1. Ausgangslage
Am 1. Juli 2000 trat die Verordnung vom 29. März 2000 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten in Kraft. Diese fasste die Bestimmungen der ehemaligen Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten bei Bauarbeiten und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Arbeiten an und auf Dächern zusammen. Im Nachgang zu dieser Revision zeigte sich, dass noch weitere Spezialverordnungen über die Unfallverhütung an die damaligen Gegebenheiten anzupassen waren. Es handelte sich dabei um die Verordnung über die Unfallverhütung beim Graben- und Schachtbau sowie ähnliche Arbeiten, die Verordnung über die Meldepflicht beim Tunnel- und Stollenbau sowie Felsabtragungen im Freien, die Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Hochbauarbeiten unter Verwendung von Hängegerüsten mit beweglicher Plattform für Verputz- und Malerarbeiten und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei der Gewinnung und Aufbereitung von Gestein, Mineralien, Kies, Sand, Lehm, Torf und ähnlichen Mineralien über Tag. Alle diese Bestimmungen wurden in der Folge in die Bauarbeitenverordnung vom 29. Juni 2005 integriert, welche am 1. Januar 2006 in Kraft trat. Am 1. November 2011 wurde diese um das Kapitel 9 «wärmetechnische Anlagen und Hochkamine» erweitert.
Die heutige Bauarbeitenverordnung aus dem Jahr 2005 weist in verschiedenen Bestimmungen einen Revisionsbedarf auf. Der Stand der Technik hat sich zum Teil wesentlich weiterentwickelt. Einige Anforderungen sind in europäischen Normen geregelt worden; daher muss beispielsweise das 4. Kapitel «Gerüste» grundlegend überarbeitet werden. Die Erfahrungen bei der Umsetzung der Vorschriften der Bauarbeitenverordnung haben ausserdem gezeigt, dass gewisse Punkte zu wenig präzis formuliert sind und deshalb in der Praxis zu Schwierigkeiten und Verunsicherungen führen.
Mit der Revision der Bauarbeitenverordnung soll Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Bestimmungen sollen mit dem heutigen Stand der Technik sowie mit der heutigen Praxis abgeglichen werden. Zudem sollen Widersprüche zu verschiedenen Regelwerken beseitigt werden.
2. Grundzüge der Vorlage
Mit Schreiben vom 11. Dezember 2017 unterbreitete die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) dem Bundesrat gestützt auf Artikel 85 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20) den Antrag, die Verordnung vom 29. Juni 2005 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV, SR 832.311.141) zu revidieren. Zudem schlug sie dem Bundesrat vor, für die Vorarbeiten zur Revision der Bauarbeitenverordnung die Fachkommission 12 «Bau» der EKAS einzusetzen.
Der vorliegende Entwurf wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit der auf Baufragen spezialisierten Fachkommission 12 «Bau» der EKAS, in welcher die Fachverbände, die Sozialpartner sowie die technischen Experten der Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit vertreten sind, vorbereitet.
Da weit mehr als die Hälfte der Artikel der bestehenden Bauarbeitenverordnung geändert und mit neuen Bestimmungen ergänzt werden, ist eine Totalrevision vorzunehmen. Folglich ist die