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Vernehmlassung 2021/106: Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse · 25 Seiten
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Verordnung des Verwaltungsrats der Innosuisse über ihre Fördermassnahmen
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2Bei der Auswahl kommen folgende Kriterien zur Anwendung:
a. einschlägige Erfahrung in der Forschung, in der Entwicklung, im Produktmanagement oder in der Leitung von Innovationsprojekten;
b. Erfahrung in der Definition und Implementierung von Produkte-, Dienstleistungs- und Prozessentwicklungsstrategien;
c. Erfahrung auf Managementstufe;
d. sehr gute Kenntnisse der schweizerischen Forschungslandschaft und Vernetzung in dieser;
e. gute Kontakte zu und Erfahrungen mit kantonalen und regionalen Wirtschaftsförderstellen, Branchen- und Industrieverbänden;
f. sehr gute Kenntnisse des nationalen und internationalen Wissens- und Technologietransfers;
g. gute Analyse- und Kommunikationsfähigkeit sowie hohe Kundenorientierung;
h. bedarfsorientierte zeitliche und örtliche Verfügbarkeit.
8. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 64 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Beitragsverordnung Innosuisse vom 20. September 201718 wird aufgehoben.
Art. 65 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
... Im Namen des Verwaltungsrats:
Präsident: André Kudelski
Im Namen der Geschäftsleitung:
Direktorin: Annalise Eggimann
18 [AS 2017 6615]