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Vernehmlassung 2021/106: Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse · 25 Seiten
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Verordnung des Verwaltungsrats der Innosuisse über ihre Fördermassnahmen
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Beiträgen und Gutschriften sowie Verstösse gegen die auf das Subventionsverhältnis anwendbaren Bestimmungen werden mit folgenden Sanktionen geahndet:
a. schriftlichem Verweis;
b. schriftlicher Verwarnung;
c. Kürzung, Sperrung oder Rückforderung;
d. zeitlich befristetem Ausschluss von der weiteren Gesuchstellung.
2Die Sanktionen können einzeln oder kumulativ verhängt werden.
3Die Arbeitgeberin von sanktionierten Personen kann über die verhängten Sanktionen informiert werden.
Art. 5 Auskunfts- und Evaluationspflicht
1Wer von der Innosuisse gefördert wird, ist verpflichtet, ihr oder von ihr beauftragten Dritten auf Ersuchen Auskunft zu erteilen über:
a. sämtliche für die Begleitung und Kontrolle der Förderung notwendigen Informationen;
b. die Entwicklung des Vorhabens oder Unternehmens nach der Förderung;
c. die Qualität der Fördermassnahme;
d. die Auswirkungen der Förderung auf die Entwicklung des Vorhabens.
2Die Pflichten nach Absatz 1 Buchstaben c und d gelten auch für Personen, die an Veranstaltungen, Programmen oder ähnlichen Massnahmen teilnehmen, die von der Innosuisse organisiert oder finanziert wurden.
3Dritte, die von der Innosuisse zur Durchführung von Veranstaltungen, Programmen oder ähnlichen Massnahmen beauftragt werden oder die bei der Durchführung einer solchen Massnahme von der Innosuisse unterstützt werden, sind verpflichtet, nach den Vorgaben der Innosuisse bei den Teilnehmenden Rückmeldungen über die Wirkung und Qualität der Massnahme einzuholen und der Innosuisse darüber Bericht zu erstatten.
4Die Pflichten nach diesem Artikel gelten bis fünf Jahre nach Abschluss der Fördermassnahme oder der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Programm.
Art. 6 Pilotprogramme
1Um die Wirksamkeit von Förderinstrumenten nach den Artikeln 20–21 FIFG zu prüfen, können auf höchstens vier Jahre befristete Programme durchgeführt werden.
2Der Innovationsrat legt die Instrumente und Bedingungen der Förderung sowie die Dauer der Programme fest.