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Vernehmlassung 2021/106: Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse · 25 Seiten

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Verordnung des Verwaltungsrats der Innosuisse über ihre Fördermassnahmen

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Art. 48 Beurteilungskriterien

1Das Gesuch wird nach den folgenden Kriterien beurteilt:

a. heutige und künftige Bedeutung des Innovationsthemas für die anwendungsorientierte Forschung sowie die schweizerische Wirtschaft und Gesellschaft;

b. Definition des Innovationsthemas und damit zusammenhängende Chancen, in der Laufzeit der Förderung Innovationsvorhaben anzuregen;

c. Qualität des Konzepts und Eignung der Methoden und Mechanismen zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers zwischen den Akteuren der wissenschaftsbasierten Innovation;

d. Kompetenzen, um das Innovationsthema zu bearbeiten und die relevanten Akteure einzubeziehen;

e. Budget, namentlich die Plausibilität der geltend gemachten Kosten, das Kosten-Nutzen-Verhältnis, der Eigenfinanzierungsgrad und die Drittmittelzuwendungen;

f. Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt;

g. Massnahmen zur angemessenen Geschlechtervertretung in der Organisation und zur angemessenen Geschlechterbeteiligung an deren Aktivitäten;

h. Notwendigkeit der Förderung durch die Innosuisse zur Sicherstellung des Wissens- und Technologietransfers im betreffenden Innovationsthema.

2Die Gewichtung und Beurteilung der Kriterien kann im Rahmen von Ausschreibungen zur Einreichungen von Gesuchen präzisiert werden.

Art. 49 Dauer der Unterstützung, Bemessung der Beiträge und

Zielvereinbarung

1Die Unterstützung wird für die Dauer von höchstens vier Jahren gewährt. Sie kann einmalig um höchstens vier Jahre verlängert werden.

2Der Beitrag deckt zwischen 50 und 90 Prozent der ausgewiesenen Aufwendungen für die Umsetzung der Massnahmen und darf nicht dazu führen, dass die Organisation mit den geförderten Aktivitäten einen Gewinn erzielt. Massgebendes Kriterium für die Festlegung des Beitrags ist das Potenzial, für die Vernetzungsmassnahme Drittmittel einwerben zu können.

3Mit der Organisation können Ziele vereinbart werden. Die Höhe des Beitrags kann von der Zielerreichung abhängig gemacht werden.

4Der Innovationsrat legt die anrechenbaren Kosten fest.