Vorlage
Vernehmlassung 2021/106: Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse · 25 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage
Verordnung des Verwaltungsrats der Innosuisse über ihre Fördermassnahmen
«%ASFF_YYYY_ID»
Art. 12 Overheadbeiträge
1Der Overheadbeitrag wird als prozentualer Anteil der Projektkosten nach Artikel 9 bemessen.
2Der anwendbare Prozentsatz wird jeweils für das folgende Kalenderjahr festgelegt und auf der Website der Innosuisse veröffentlicht. Wesentliche Unterschiede bei den Overheadkosten können bei der Festlegung des Prozentsatzes berücksichtigt werden.
3Anwendbar sind die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geltenden Prozentsätze.
4Der Overheadbeitrag wird zusammen mit den Beitragstranchen für die direkten Projektkosten entrichtet und prozentual gleich aufgeteilt wie die Letzteren
Art. 13 Beitragsverwaltung
1Beteiligen sich mehrere Forschungspartner an einem Projekt, so müssen sie eine Stelle zur Verwaltung der ausbezahlten Beiträge bestimmen.
2Die beitragsverwaltende Stelle vertritt alle Projektpartner gegenüber der Innosuisse, verwaltet die Beiträge, erstattet der Innosuisse Bericht und stellt die Information der Projektpartner sicher.
3Die Projektpartner müssen der beitragsverwaltenden Stelle alle Meldungen, Unterlagen und Belege zukommen lassen, die gesetzlich oder vertraglich vorgesehen sind.
4Der Innovationsrat konkretisiert die Aufgaben der beitragsverwaltenden Stelle.
2. Abschnitt: Beiträge an Innovationsprojekte ohne Umsetzungspartner
(19 Abs. 3 FIFG)
Art. 14 Gesuchseinreichung
Zur Einreichung eines Gesuchs um einen Beitrag für ein Innovationsprojekt ohne Umsetzungspartner berechtigt sind Forschungspartner nach Artikel 7 Absatz 2. Das Gesuch kann von einem oder mehreren Forschungspartnern eingereicht werden.
Art. 15 Beurteilungskriterien
Das Gesuch wird nach den folgenden Kriterien beurteilt:
a. überdurchschnittlich hohes Innovationspotenzial des Projekts, gemessen am aktuellen Stand der Wissenschaft sowie an den verfügbaren Lösungen für die angesprochenen Bedürfnisse;
b. Höhe der Risiken für die Umsetzung der Innovation beim aktuellen Stand der Wissenschaft;
c. Aussicht, potenzielle Umsetzungspartner von der Attraktivität einer wirtschaftlichen Nutzung der Forschungsresultate zu überzeugen und so wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen in der Schweiz zu schaffen;