Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/113: Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen · 27 Seiten
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Für die Analyse der Berufskostenabzüge standen der ESTV detaillierte Daten aus den drei Kantonen Bern, Basel-Landschaft und Solothurn für das Jahr 2018 zur Verfügung. Die folgende Tabelle liefert für diese Kantone jeweils Angaben zur Höhe der bei der direkten Bundessteuer geltend gemachten Abzüge für Fahrtkosten, für die Mehrkosten auswärtiger Verpflegung, der übrigen Berufskosten sowie der Summe dieser drei Berufskostenabzüge. Neben dem Mittelwert enthält die Tabelle auch Werte für bestimmte Dezile bzw. Perzentile. Dezile teilen die unselbstständig Erwerbstätigen in 10 Gruppen mit jeweils 10 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen auf. Analog unterteilen die Perzentile die unselbständig Erwerbstätigen in 100 Gruppen mit jeweils 1 Prozent der unselbständig Erwerbstätigen. Dabei ordnen die Dezile bzw. die Perzentile die unselbstständig Erwerbstätigen nach der Höhe ihrer jeweiligen Berufskostenabzüge. Im 1. Dezil befinden sich die 10 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen mit den niedrigsten Berufskostenabzügen. Die für das erste Dezil ausgewiesene Abzugshöhe gibt an, welcher Wert die unteren 10 Prozent von den oberen 90 Prozent der Datenwerte trennt, das zweite Dezil, welcher Wert die unteren 20 Prozent von den oberen 80 Prozent der Werte trennt usw. Statt dem Wert des 10. Dezils, der dem Höchstwert entspricht, wird der Wert des 99. Perzentils ausgewiesen. Dieser Wert trennt die unteren 99 Prozent vom obersten 1 Prozent der Datenwerte.19
19 Das 99. Perzentil ist aussagekräftiger als das 10. Dezil, da der Wert nicht nur von einer einzigen Beobachtung abhängt, bei der es sich um einen Ausreisser nach oben oder schlimmstenfalls sogar um einen Erfassungsfehler handeln kann.