Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/113: Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen · 27 Seiten
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Zerlegt man den Abzug von 5800 Franken in seine impliziten Teilkomponenten, so erweisen sich beispielsweise die unselbstständig Erwerbstätigen mit bisherigem Fahrtkostenabzug von unter 1544 Franken, einem bisherigen Abzug für die Mehrkosten auswärtiger Verpflegung von unter 1685 Franken und einem bisherigen Abzug für übrige Berufskosten von unter 2571 Franken bzw. einer beliebigen anderweitigen Kombination dieser drei bisherigen Abzüge mit einer Summe unter 5800 Franken als Gewinnerinnen und Gewinner.
Grafik 1: Verteilwirkung - Vergleich mit bisherigen Abzügen
12000
10000
8000
6000
4000
2000
0
Kanton BE Kanton BL Kanton SO5800
In der Tendenz lassen sich anhand der direkten Bundessteuer die folgenden Gewinner- und Verliererkategorien ausmachen:
Gewinner/-in Verlierer/-in
Fahrtkosten Erwerbstätige/-r ohne Fahrt- Pendler/-in mit Abonnement
kosten; im öffentlichen Fernverkehr;
Pendler/-in mit Fahrrad, Mo- Pendler/-in mit Auto oder mit torfahrrad oder Motorrad Motorrad mit weissem Konmit gelbem Kontrollschild; trollschild bei einer täglichen Erwerbstätige/-r mit Abon- Fahrdistanz über 10 bzw. 18 nement im öffentlichen Nah- km.
verkehr.