Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/113: Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen · 27 Seiten
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vergleichsweise wenige Personen über den Nachweis der effektiven Kosten einen höheren Abzug erhalten. Hierzu darf die Pauschale auch nicht zu tief angesetzt werden, da sich die Deklaration der effektiven Kosten sonst für mehr Steuerpflichtige lohnt. Umgekehrt profitieren bei einer höher angesetzten Pauschale mehr Steuerpflichtige von pauschalen Abzügen, die über ihren effektiven Auslagen liegen, was bei dieser Gruppe zu gewissen Mindereinnahmen führen würde. Diesen Aspekten wird bei der Festlegung der Pauschale Rechnung zu tragen sein. Die Pauschale ist jedoch in jedem Fall so festzulegen, dass die aufkommensneutrale Wirkung erzielt werden kann.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
3.2.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Kantone können die Höhe der Abzüge und der Abzugspauschale selber festlegen. Es hängt daher von den Entscheidungen der kantonalen Gesetzgeber ab, ob auf Ebene der Kantone und Gemeinden eine aufkommensneutrale Lösung implementiert wird oder ob Mehr- oder Mindereinnahmen resultieren werden. Die finanziellen Auswirkungen sind daher erst anlässlich der Umsetzung durch die Kantone bestimmbar.
3.2.2 Personelle Auswirkungen
Soweit die steuerpflichtigen Personen die Abzugspauschale anwenden, entfällt der Kontrollaufwand weitgehend. Dadurch verringert sich der Aufwand der Steuerpflichtigen und der Steuerbehörden. Soweit die Steuerpflichtigen neben den effektiven Kosten für die Fahrtkosten und Mehrkosten für auswärtige Verpflegung auch noch übrige Berufskosten geltend machen, nimmt der Kontrollaufwand zu; bei den Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung kommt es hingegen infolge des einheitlichen Ansatzes zu einer Reduktion des Aufwands. Per Saldo wird der Aufwand reduziert. Der Umfang des Minderaufwandes hängt insbesondere von der Höhe der Pauschale ab beziehungsweise von der Anzahl steuerpflichtiger Personen, welche sich für die Pauschale entscheiden.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
3.3.1 Volkswirtschaftliche Effizienz, Neutralität der Arbeitsformen und verzerrende Wirkung der Besteuerung
Sofern die Arbeitgeberin die Wahl zulässt, kann eine unselbstständig erwerbstätige Person zwischen den folgenden beiden Arbeitsformen oder einer Kombination derselben wählen:
1. Sie kann die Erwerbstätigkeit in einer Arbeitsstätte der Arbeitgeberin ausüben. Liegen Wohnstätte und Arbeitsstätte hinreichend weit auseinander, muss die Person zwischen Wohnstätte und Arbeitsstätte pendeln, wodurch ihr Fahrtkosten entstehen. Unter Umständen entstehen überdies Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung.
2. Sie kann der Erwerbstätigkeit mittels mobilem Arbeiten oder Arbeiten zu Hause nachgehen. Damit vermeidet sie die Fahrtkosten für das Pendeln und gegebenenfalls die Mehrkosten auswärtiger Verpflegung. Dafür entstehen ihr Mehrkosten aus mobilem Arbeiten (z. B. Strom, Co-Working-Space). Ins Gewicht fallen hier insbesondere die Raumkosten, falls