Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/113: Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen · 27 Seiten

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in Form von Umwelt- und Staukosten. Sie kann zudem dazu beitragen, die morgendlichen und abendlichen Spitzenlasten in der Verkehrsnachfrage etwas zu dämpfen, sodass die Verkehrsinfrastruktur auf weniger grosse Extremlasten ausgerichtet werden muss. Im Gegenzug kann aber die Beseitigung dieser Verzerrung zu einem erhöhten Wohnraumbedarf mit oder ohne Reduktion des Raumbedarfs an der Arbeitsstätte der Arbeitgeberin beitragen. Die ökologische Gesamtwirkung der Vorlage ist daher unklar.

3.6 Qualität der Schätzungen

3.6.1 Beschreibung der Schätzmethode

Die Schätzung des aufkommensneutralen fixen pauschalen Berufskostenabzugs als Ersatz für die bisherigen Berufskostenabzüge für Fahrtkosten, Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung und den bisher einkommensabhängigen Pauschalabzug für übrige Berufskosten basiert auf detaillierten Daten über die Berufskostenabzüge der Kantone Bern, Basel-Landschaft und Solothurn.

Zu diesem Zweck wurden zunächst die Mehreinnahmen simuliert, die entstehen, wenn die drei bisherigen Berufskostenabzüge gestrichen werden. Anschliessend wurden die so generierten Mehreinnahmen für die neue fixe Berufskostenpauschale verwendet, wobei deren Höhe so festgesetzt wurde, dass weder Mehr- noch Mindereinnahmen gegenüber dem Status quo resultierten.

Diese Simulation wurde für jeden der drei Kantone separat durchgeführt. Anschliessend wurden die gewichteten Mittelwerte über alle drei Kantone gebildet und auf 100 Franken gerundet. Als Gewichtungsfaktor diente dabei die Anzahl der unselbstständig Haupterwerbstätigen mit Berufskostenabzug.

3.6.2 Qualität der Schätzmethode

Es ist offen, ob die verwendeten Daten aus den drei genannten Kantonen für die ganze Schweiz repräsentativ sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre der fixe pauschale Berufskostenabzug von 5800 Franken nicht aufkommensneutral. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Zahlen aus dem Jahr 2018 stammen und eine mögliche Veränderung des Anteils der mobilen Arbeit oder der Arbeit im Homeoffice, insbesondere als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie, nicht wiedergeben. Eine weitere Unsicherheit besteht bezüglich des Anteils an Arbeitnehmenden, welche die effektiven Kosten deklarieren. In den Schätzungen wird von einem kleinen Anteil ausgegangen. Je höher dieser zu liegen kommt, desto eher wäre bei gegebenem Pauschalbetrag gegenüber heute mit Mindereinnahmen zu rechnen.