Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/113: Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen · 27 Seiten
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für die Tätigkeit ein ausschliesslich dafür genutztes Arbeitszimmer erforderlich ist.
Ein Kriterium für eine volkswirtschaftlich effiziente Besteuerung ist, dass sie die Wahl zwischen verschiedenen Arbeitsformen nicht verzerrt (Entscheidungsneutralität). Wenn sich also eine Person in einer Welt ohne Steuern in Kenntnis aller Vor- und Nachteile für mobiles Arbeiten oder Arbeiten zu Hause statt für das Pendeln zur Arbeitsstätte entscheidet, verlangt die Entscheidungsneutralität der Besteuerung, dass sich die Person auch in einer Welt mit Steuern für dieselbe Arbeitsform entscheidet.
Neutral ist die Besteuerung in Bezug auf die Arbeitsformen, wenn die abziehbaren Berufskosten in beiden Fällen gleich hoch sind. Dies ist mit dem vorgeschlagenen fixen Pauschalabzug für die Berufskosten der Fall. Im Unterschied dazu wirkt sich ein Abzug der effektiven Kosten für diese Berufskostenarten nicht entscheidungsneutral aus, sondern verzerrt zugunsten der Wahlalternative mit den höheren effektiven Kosten. Im geltenden Recht wird meist das Pendeln steuerlich begünstigt, weil nur dann Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort und Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung geltend gemacht werden können. Besonders gewichtig ist die Begünstigung, wenn die Fahrtkosten mit einer hohen Begrenzung oder sogar unbegrenzt zum Abzug zugelassen werden. Demgegenüber können Mehrkosten für einen Arbeitsraum am Wohnort regelmässig nicht geltend gemacht werden.
Entscheidungsneutral im oben diskutierten Sinne ist an sich auch ein pauschaler Berufskostenabzug von null. Soweit damit erforderliche Berufskosten vom Abzug ausgeschlossen werden, liegt jedoch ein Verstoss gegen das Nettoprinzip vor. Demgegenüber wirkt ein höherer pauschaler Abzug der Verzerrungswirkung der Einkommensbesteuerung entgegen, weil er die effektive Steuerbelastung auf dem Erwerbseinkommen senkt. Diese Verzerrungswirkung entsteht, weil die Einkommenssteuer zwar das Erwerbseinkommen, nicht jedoch den Wert der Freizeit und weitgehend auch nicht den Wert der Haushaltsproduktion steuerlich erfasst. Somit kann die Besteuerung des Einkommens niemals neutral wirken. Ein Berufskostenabzug senkt die effektive Steuerbelastung auf dem Erwerbseinkommen und vermindert dadurch die steuerliche Verzerrung zugunsten der Haushaltsproduktion und der Freizeit und zulasten der Erwerbsarbeit, was für die Beibehaltung des Abzugs spricht.
Da der pauschale Berufskostenabzug gegenüber dem geltenden Recht aufkommensneutral ausgestaltet wird, wirkt er der Verzerrung zulasten der Erwerbsarbeit in ähnlicher Weise entgegen wie das geltende Recht. Gegenüber dem geltenden Recht wirkt sich jedoch wohlfahrtserhöhend aus, dass der fixe pauschale Berufskostenabzug die Wahl der Arbeitsform nicht verzerrt.
3.3.2 Verteilungswirkung
Im heutigen Steuersystem profitieren v.a. Personen von höheren Abzügen und einer entsprechend geringeren Steuerbelastung, deren Wohnort weit vom Arbeitsort entfernt liegt. Mit der vorgeschlagenen Änderung würden Personen ohne oder mit unterdurchschnittlichen Pendelkosten von einem höheren pauschalen Abzug profitieren. Für Arbeitnehmende mit höheren effektiven Pendelkosten hängt die Wirkung davon ab, ob sie diese deklarieren oder trotz höherer Steuerbelastung die Pauschale geltend machen.