Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1850/10/1/1
grüsst insbesondere internationale und marktwirtschaftliche Instrumente wie das EHS. Subventionen von Biomasse-Anlagen seien hingegen potentiell marktverzerrend, was deren effizienter Nutzung entgegenstehen könne. SMP begrüsst grundsätzlich Massnahmen zur Lösung der Klimaproblematik.
Diese müssen aber zielgerichtet sein und dürfen natürliche Prozesse nicht ausblenden. SVUT bedauert, dass Negativemissionstechnologien nicht genügenden Eingang in die Verordnung erhalten haben. Für die Kantone NE, SG und Climeworks sollten die Bestimmungen zur Förderung von CO2-Abscheidung und geologischen Sequestrierung (Carbon Capture and Sequestration, CCS) verbindlicher formuliert werden. Climeworks ist es zudem ein Anliegen, dass die Kompetenzen zu geologischen Senken in der Verwaltung wie auch den Validierungs- und Verifizierungsstellen gefördert wird.
3.1 Stellungnahmen zu einem zukünftigen CO2-Gesetz
Aufgrund der Ablehnung des CO2-Gesetzes äusserten sich zudem einige Vernehmlassungsteilnehmende nicht oder nur teilweise zur vorgelegten Verordnung. Sie reichten jedoch Überlegungen und Vorschläge zur Überarbeitung des CO2-Gesetzes ein, dies insbesondere zu den Inhalten eines möglichen Übergangsgesetzes wie auch zum Luftfahrtsektor. Untenstehend werden exemplarisch einige dieser Stellungnahmen zusammengefasst.
Unter anderem der Kanton VD ruft den Bundesrat dazu auf, rasch ein neues Gesetz zu erarbeiten,
welches die Ziele und Instrumente bis 2030 festlegt, sowie eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorlage. Eine gesamthafte Verstärkung der Instrumente sei nötig, um die Klimaziele zu erreichen. Des Weiteren müssen neue Finanzierungsquellen gefunden und die Kompetenzen der Kantone ausgeweitet werden. Gemäss dem Kanton VD soll sich die Schweiz für internationale Abkommen stark machen und auch die importierten Emissionen senken.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende verweisen darauf, dass die Verminderungsverpflichtungen (Kanton AR, Act, BLS Cargo AG, economiesuisse, EnAW, HotellerieSuisse, im puls GmbH, SBB Cargo, sgv, Swiss Krono AG und VSG) und die Kompensationspflicht (Kanton AR, BLS Cargo AG, im puls GmbH, SBB Cargo, sgv und Swiss Krono AG) lückenlos fortgesetzt werden sollen. Da die Landwirtschaft besonders von höheren Treibstoffpreisen betroffen sei, dürfen die Treibstoffzuschläge gemäss dem SBV nur so viel wie nötig erhöht werden. Gemäss dem Kanton AR, economiesuisse, HotellerieSuisse und dem sgv soll zudem das Gebäudeprogramm weitergeführt werden. Für im puls GmbH und Swiss Krono AG soll im Gebäudebereich weniger mit Verboten gearbeitet werden und der Fokus soll auf Immobilienportfolios statt einzelnen Gebäuden liegen. Für HotellerieSuisse sind Gebäudestandards erst vorzusehen, wenn die Ziele 2030 verfehlt werden. Des Weiteren fordert der Kanton AR zeitnahe Bestrebungen im Verkehrssektor sowie ein umfassendes Lenkungssystem für sämtliche nichterneuerbaren Energieträger und hebt die Wichtigkeit der kantonalen Energiegesetze im Gebäudebereich hervor. Alle Unternehmen sollen sich gemäss Act und HotellerieSuisse mit Verminderungsverpflichtungen von der CO2-Abgabe befreien können und Vorleistungen und das wirtschaftlich realisierbare Verminderungspotential seien bei der Festlegung von Zielen berücksichtigt werden. Die EnAW schlägt für die Fortführung der Verminderungsverpflichtung bis 2024 eine standardisierte Verlängerung des Zielpfades vor. Damit sei in der Regel nicht eine lineare Fortführung des Zieles gemeint, sondern z.B. ein moderates Standardziel. Zudem schlägt die EnAW eine Zielanpassung für Unternehmen mit grossen Zielverfehlungen in den Jahren 2018 und 2019 vor, auch wenn diese ihre Ziele Corona-bedingt 2020 nicht überschritten haben. Dieser Vorschlag wurde auch von economiesuisse und Swissmem eingereicht. economiesuisse spricht sich auch für die Weiterführung des Technologiefonds aus und nennt als Grundsätze der zukünftigen Klimapolitik Marktorientierung und internationale Vernetzung, Flexibilität (In- und Ausland), Eigenverantwortung (kein Verbot von Fossilen), Gleichbehandlung der Energieträger (Brenn- und Treibstoffe) und Wettbewerbsorientierung (möglichst keine Subventionen). Für Scienceindustries muss neben der Weiterführung bestehender Elemente auch die Verteuerung des Produktionsstandorts Schweiz und die Gefährdung der Stromversorgungssicherheit angegangen werden. Ein neues CO2-Gesetz soll stark vereinfacht sein und wenige, effiziente Instrumente beinhalten. Für den Verein «Liberales Komitee für eine wirksame Umweltpolitik» ist klar, dass ein neuer klimapolitischer Weg eingeschlagen werden soll. Vorgeschlagen wird die Abschaffung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen sowie der Kompensation von Treibstoffen und deren Ersatz durch einen mit der EU verknüpften Emissionshandel. Zudem soll ein Mobility-Pricing-System eingeführt und die Mineralölsteuer abgeschafft werden. Das sorge für Kostenwahrheit. Für den VSG muss die zukünftige 5/27
BAFU-D-F1643401/937